Kursanerkennung
Allgemeine Informationen zum Anerkennungsprozess an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultätpdf, 353 kbpdf, 354 kbpdf, 353 kb
Studierende, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen bitte den Antrag zur Modulanerkennungdocx, 20 kbdocx, 20 kbdocx, 20 kb aus und geben dies sowie eine Kursbeschreibung (Inhalt, Arbeitsaufwand in Stunden oder in SWS, Prüfungsleistung usw.) und ihr Transcript of Records in Kopie bei uns ab.
Einzureichen im: Departmental International Office, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Carl-Zeiß-Str. 3, Zimmer 4.99, 07743 Jena (Einreichung per E-Mail ist ebenfalls möglich).
Informationen zum Arbeitsaufwand (Präsenz- und Selbststudienanteil) sind vor allem für die Umrechnung von Leistungspunkten in ECTS-Punkte relevant; die FSU Jena vergibt 1 ECTS Punkt bei 30 Stunden).
Eine Beurlaubung während des Auslandsstudiums hat keinen Einfluss auf die Anerkennung von Kursen nach dem Auslandsstudium!
Anerkennungsliste und Notenumrechnung
- Einen Überblick über WiWi-Kurse, die in den letzten 2 Jahren anerkannt wurden (inkl. Ablehnungen) gibt es hier: DatenbankDieser Link erfordert eine Anmeldungxlsx, 52 kbDieser Link erfordert eine Anmeldung (18.12.2024)
- Einen Überblick über die Notenumrechnungstabellen gibt es hier:
- Notenumrechnungen der PartnerunisDieser Link erfordert eine Anmeldungxls, 292 kbDieser Link erfordert eine Anmeldung
- Notenumrechnungen anderer UnisDieser Link erfordert eine Anmeldungxlsx, 134 kbDieser Link erfordert eine Anmeldung
(Die aufgeführten Notenumrechnungstabellen dienen der Orientierung und stellen Vorschlag dar, d.h., der Modulverantwortliche kann vom Vorschlag abweichen. In Ausnahmefällen können noch zusätzliche Leistungen im Ermessen des Modulverantwortlichen gefordert werden. Fehlende Umrechnungen werden bei Antrag auf Modulanerkennung ergänzt.)
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Kursanerkennung für Bachelorstudiengänge (B. Sc./ WuS)
- Studierende, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen den Antrag zur Modulanerkennung aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DIO ein.
Basismodul Fremdsprachen für Wirtschaftswissenschaftler (BW 36.3) - Wirtschaftsenglisch
- Prinzipiell kann BW36.3 anerkannt werden, wenn Sie einen Wirtschaftsenglischkurs im Ausland belegen (mind. 5 ECTS)
- eine Teilanerkennung kann zustande kommen, indem Sie mind. 3 Kurse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften erfolgreich bestehen (Nachweis ist das Transcript of Records) oder einen allg. Englischkurs und an der FSU Jena einen Teilkurs Wirtschaftsenglisch besuchen und die schriftliche Klausur bestehen
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Kursanerkennung für Masterstudiengänge
- Studenten, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen den Antrag zur Modulanerkennung aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DIO ein.
Sprachkurse
Absolvierte Sprachkurse können für das Modul "Interdisziplinäre Grundlangen" angerechnet werden. Es werden die entsprechend dem Leistungsnachweis ausgewiesenen ECTS-Punkte übernommen! Folgende Regelungen, die Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung im Bereich "Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten" (Friedolin) nachlesen können, gelten:
- Die erreichte Niveaustufe muss in der vorgelegten Bescheinigung nach dem CEFR (Common European Framework of Reference for Languages) angegeben sein; ggf. ist eine Äquivalenzprüfung beim Sprachenzentrum notwendig.
- Es können nur Sprachkurse angerechnet werden, die nicht bereits im Bachelor-Studiengang angerechnet wurden. Grundsätzlich hat die Ableistung des Kurses im Zeitraum des Master-Studiums zu erfolgen. Bei vorher erbrachten Leistungen ist nachzuweisen, dass sie über das (eigene) Bachelor-Niveau hinausgehen.
- Sprachkurse werden nur angerechnet, wenn sie eine selbstständige (Niveaustufe B1-B2 nach CEFR) bzw. eine kompetente Sprachverwendung (Niveaustufen C1-C2 nach CEFR) sowie kultur- bzw. landesspezifische Kenntnisse des Zielsprachenraums vermitteln.
- In Ausnahmefällen können auch Kurse der Niveaustufe A2 nach CEFR anerkannt werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine neu erlernte Sprache handelt.
Freie Module
- Fremdmodule, für die es kein Äquivalent gibt, die jedoch zum Schwerpunkt passen, können in diesem Bereich anerkannt werden, wenn diese dem Masterniveau entsprechen. Der Schwerpunktverantwortliche entscheidet über die Anerkennung.
- Die im Zeugnis ausgewiesenen ECTS-Punkte werden für die Anerkennung übernommen. Es können jedoch insgesamt nicht mehr als 12 ECTS Punkte anerkannt werden.
- Freie Module fließen in die Durchschnittsnotenberechnung mit ein.
- Die Ansprechpartner (Schwerpunktverantwortliche) sind auf der FakultätswebseiteExterner Link gelistet.
Besonderheiten für BWL für Ingenieure und Naturwissenschaftler
- Im Bereich "Spezialisierung" dürfen maximal 2 Veranstaltungen die im Ausland erbracht wurden und nicht im Modulkatalog aufgeführt sind, ersetzt werden. Eine Nachfrage beim Studiengangsleiter vor dem Auslandsstudium wird empfohlen.
- Freie Module können nur im Spezialisierungsbereich (Mastermodule) anerkannt werden. Die Entscheidung zur Anerkennung trifft ebenfalls der Studiengangsleiter.
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Kursanerkennung für Ergänzungsfach
- Studierende, die Wirtschaftswissenschaften im Ergänzungsfach studieren, oder wirtschaftswissenschaftliche Module im Rahmen ihres Ergänzungsfaches besuchen (z.B. IWK), stellen ebenfalls einen Antrag auf Modulanerkennung und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Internationalen Büro der Fakultät (DIO) ein.
- Das DIO prüft die Unterlagen und entscheidet, ob eine Empfehlung zur Anerkennung für das ASPA ausgestellt werden kann. Das ASPA entscheidet dann über die Anerkennung und verbucht diese in Friedolin.
- Studierende können auch vor dem Auslandsstudium Kontakt mit dem DIO aufnehmen, um über mögliche Anerkennungen zu sprechen.
- Für den Fall, dass Sie sich Kurse aus anderen Fachbereichen (z.B. deinem Hauptfach) anerkennen lassen möchteen, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem zuständigen Fachkoordinator und Prüfungsamt in Kontakt zu treten, um die Schritte abzuklären.