Kursanerkennung

Kursanerkennung

Allgemeine Informationen zum Anerkennungsprozess
Kursanerkennung
Foto: Madeleine Födisch

Kursanerkennung

Allgemeine Informationen zum Anerkennungsprozess an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultätpdf, 353 kbpdf, 354 kbpdf, 353 kb

Studierende, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen bitte den Antrag zur Modulanerkennungdocx, 20 kbdocx, 20 kbdocx, 20 kb aus und geben dies sowie eine Kursbeschreibung (Inhalt, Arbeitsaufwand in Stunden oder in SWS, Prüfungsleistung usw.) und ihr Transcript of Records in Kopie bei uns ab.

Einzureichen im: Departmental International Office, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Carl-Zeiß-Str. 3, Zimmer 4.99, 07743  Jena (Einreichung per E-Mail ist ebenfalls möglich).

Informationen zum Arbeitsaufwand (Präsenz- und Selbststudienanteil) sind vor allem für die Umrechnung von Leistungspunkten in ECTS-Punkte relevant; die FSU Jena vergibt 1 ECTS Punkt bei 30 Stunden).

Eine Beurlaubung während des Auslandsstudiums hat keinen Einfluss auf die Anerkennung von Kursen nach dem Auslandsstudium!

Anerkennungsliste und Notenumrechnung

Hinweise zur Kursanerkennung

  • Kursanerkennung für Bachelorstudiengänge (B. Sc./ WuS)
    • Studierende, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen den Antrag zur Modulanerkennung aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DIO ein.
    • Die Abwicklung bei der Anerkennung von Sprachkursen (BW 36.3 BM Fremdsprachen für Wirtschaftswissenschaftler) bleibt wie bisher gültig, d.h. die Studenten treten direkt in Kontakt mit dem Sprachenzentrum (mit dem Fremsprachenlehrer), holen sich ein Feedback ein und übermitteln dieses Feedback an das DIO, sodass das DIO die Anerkennung im Auftrag des Fremdsprachenlehrers vornehmen kann.
    • Module bzw. Prüfungsleistungen (z.B. Seminararbeiten), die im Ausland in einer Fremdsprache erfolgreich absolviert worden sind, können ggf. für BW 36.3 anerkannt werden. Der jeweilige Sprachlehrer entscheidet über die Anerkennung und welche Unterlagen zur Prüfung benötigt werden.
  • Kursanerkennung für Masterstudiengänge
    • Studenten, die sich im Ausland erfolgreich absolvierte Kurse an der WiWi-Fakultät anrechnen lassen wollen, füllen den Antrag zur Modulanerkennung aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DIO ein.

    Sprachkurse

    Absolvierte Sprachkurse können für das Modul "Interdisziplinäre Grundlangen" angerechnet werden. Es werden die entsprechend dem Leistungsnachweis ausgewiesenen ECTS-Punkte übernommen! Folgende Regelungen, die Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung im Bereich "Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten" (Friedolin) nachlesen können, gelten:

    • Die erreichte Niveaustufe muss in der vorgelegten Bescheinigung nach dem CEFR (Common European Framework of Reference for Languages) angegeben sein; ggf. ist eine Äquivalenz­prüfung beim Sprachenzentrum notwendig.
    • Es können nur Sprachkurse angerechnet werden, die nicht bereits im Bachelor-Studiengang angerechnet wurden. Grundsätzlich hat die Ableistung des Kurses im Zeitraum des Master-Studiums zu erfolgen. Bei vorher erbrachten Leistungen ist nachzuweisen, dass sie über das (eigene) Bachelor-Niveau hinausgehen.
    • Sprachkurse werden nur angerechnet, wenn sie eine selbstständige (Niveaustufe B1-B2 nach CEFR) bzw. eine kompetente Sprachverwendung (Niveaustufen C1-C2 nach CEFR) sowie kultur- bzw. landesspezifische Kenntnisse des Zielsprachenraums vermitteln.
    • In Ausnahmefällen können auch Kurse der Niveaustufe A2 nach CEFR anerkannt werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine neu erlernte Sprache handelt.

    Freie Module

    • Fremdmodule, für die es kein Äquivalent gibt, die jedoch zum Schwerpunkt passen, können in diesem Bereich anerkannt werden, wenn diese dem Masterniveau entsprechen. Der Schwerpunktverantwortliche entscheidet über die Anerkennung.
    • Die im Zeugnis ausgewiesenen ECTS-Punkte werden für die Anerkennung übernommen. Es können jedoch insgesamt nicht mehr als 12 ECTS Punkte anerkannt werden.
    • Freie Module fließen in die Durchschnittsnotenberechnung mit ein.
    • Die Ansprechpartner (Schwerpunktverantwortliche) sind auf der FakultätswebseiteExterner Link gelistet.

    Besonderheiten für BWL für Ingenieure und Naturwissenschaftler

    • Im Bereich "Spezialisierung" dürfen maximal 2 Veranstaltungen die im Ausland erbracht wurden und nicht im Modulkatalog aufgeführt sind, ersetzt werden. Eine Nachfrage beim Studiengangsleiter vor dem Auslandsstudium wird empfohlen.
    • Freie Module können nur im Spezialisierungsbereich (Mastermodule) anerkannt werden. Die Entscheidung zur Anerkennung trifft ebenfalls der Studiengangsleiter.
  • Kursanerkennung für Ergänzungsfach
    • Studierende, die Wirtschaftswissenschaften im Ergänzungsfach studieren, oder wirtschaftswissenschaftliche Module im Rahmen ihres Ergänzungsfaches besuchen (z.B. IWK), stellen ebenfalls einen Antrag auf Modulanerkennung und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Internationalen Büro der Fakultät (DIO) ein.
    • Das DIO prüft die Unterlagen und entscheidet, ob eine Empfehlung zur Anerkennung für das ASPA ausgestellt werden kann. Das ASPA entscheidet dann über die Anerkennung und verbucht diese in Friedolin. 
    • Studierende können auch vor dem Auslandsstudium Kontakt mit dem DIO aufnehmen, um über mögliche Anerkennungen zu sprechen.
    • Für den Fall, dass Sie sich Kurse aus anderen Fachbereichen (z.B. deinem Hauptfach) anerkennen lassen möchteen, empfehlen wir Ihnen mit Ihrem zuständigen Fachkoordinator und Prüfungsamt in Kontakt zu treten, um die Schritte abzuklären.