FAQ_Praktikum

zum Praktikum

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen!
FAQ_Praktikum
Illustration: Annika Heßmer

Hier findest du häufig gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten.

Du findest nicht das, was du suchst oder möchtest dich gerne persönlich beraten lassen? Schreib einfach eine Nachricht an das Praktikantenamt oder ruf an. Die Kontaktinformationen findest du ebenfalls auf dieser Seite ganz unten.

Navigation

Anmerkungen:

  • Studierende des B.A. Wirtschaft und Sprachen, die das Studienprofil "Sprache" gewählt haben, absolvieren das Pflichtpraktikum im Sprachbereich. Die Ansprechpartner*innen, Anforderungen usw. sind der entsprechenden Modulbeschreibung zu entnehmen. Diese FAQ-Seite ist dann nicht relevant.
  • Für den M.Sc. Economics gibt es eine seperate FAQ-SeiteExterner Link!

Bachelorstudierende - Fragen zum (Pflicht-)Praktikum

  • 1. Wer stellt mir eine Bescheinigung über das Pflichtpraktikum aus?

    Das Praktikantenamt. Du kannst dir eine unpersonalisierte Bestätigung auf der Webseite herunterladen.

    Für eine personalisierte Bestätigung nimm Kontakt mit dem Praktikantenamt auf. Gib dazu deine Matrikelnummer an. Manche Praktikumsstellen möchten auch gern explizit im Schreiben erwähnt werden. Gib dazu den Namen des Praktikumgebers an sowie den Zeitraum des Praktikums und wenn möglich auch den Einsatzbereich. Wenn du Wirtschaft und Sprachen studierst und schon weißt, ob du ein Praktikum im Rahmen von BW37.3 (240h; 8LP) oder BW37.4 (360h; 12LP) absolvieren willst, gibt dies auch an.

    Manche Unternehmen möchten lieber Eigennachweise verwenden, dann sende diese einfach gleich mit deiner Anfrage z.B. als Anhang der E-Mail oder lade das Dokument im Service DeskExterner Link hoch.

    Bitte beachte: Wenn du ein Praktikum (Praxismodul) als Studierende/Studierender für  Wirtschaft und Sprachen mit dem Studienprofil "Sprache" absolvierst, sind deine Ansprechpartner in deiner jeweiligen Sprache zu finden. Schaue am besten auf der Institutsseite nach, oder frage direkt bei einem deiner Dozent/innen nach.

  • 2. Welche Unternehmen sind geeignet?

    Schau am besten ins Merkblatt zum Praktikum. Prinzipiell gibt es nur wenig Einschränkungen. Dein Praktikum sollte nicht im Familienunternehmen stattfinden. Dies wäre nur für die praktikumsäquivalenten Leistungen möglich. Ansonsten können es kleine, mittlere oder große Betriebe sein sowie ein neugegründetes Unternehmen. Die Tätigkeiten sollten „höherwertig“ sein, z.B. mehr als nur Aktenablage etc. Orientiere dich am besten an den Inhalten deines Studiums. Wenn du dir unsicher bist, frag einfach im Praktikantenamt nach.

  • 3. Kann auch eine Werkstudententätigkeit als Praktikum angerechnet werden?

    Ja, es kommt lediglich drauf an, welche Tätigkeiten du ausführst, und ob du die Mindeststundenanzahl nachweisen kannst. Einfach nur Flyer verteilen reicht bspw. nicht. Wenn du aber Flyer, Aushänge, Homepages etc. gestaltest und dann Flyer noch dazu verteilst, wäre eine Anerkennung möglich. Die Tätigkeiten sollten „höherwertig“ sein, z.B. mehr als nur Aktenablage etc. Orientiere dich am besten an den Inhalten deines Studiums.

  • 4. Kann ich das Praktikum auch in einem Verein absolvieren?

    Ja, es kommt lediglich drauf an, welche Tätigkeiten du ausführst, und ob du die Mindeststundenanzahl nachweisen kannst. Die Tätigkeiten sollten „höherwertig“ sein, z.B. mehr als nur Aktenablage etc. Orientiere dich am besten an den Inhalten deines Studiums.

  • 5. Wie lange muss mein Praktikum andauern? /Muss das Praktikum 12 Wochen dauern?

    Schau in das Merkblatt zum Praktikum oder in deinen ModulkatalogExterner Link oder in die Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester. Dort sind die Stunden explizit für jedes Studienprofil im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften gelistet. Lediglich in den Studienprofilen „Regelprofil“ und „Volkswirtschaftslehre“ kommt man bei einer 40-Stundenwoche auf 12 Wochen. Im Studienprofil Betriebswirtschaftslehre müssen aber beispielsweise nur 420h erbracht werden. Beachte, dass Krankheits- und Urlaubszeiten nicht zählen, denn zu dieser Zeit hast du ja nicht gearbeitet.

  • 6. Zählen auch Urlaub und Krankheit zu den Praktikumszeiten?

    Nein, denn dies sind Zeiten, in denen nicht gearbeitet wird.

  • 7. Kann mein Praktikum auch über die geforderte Mindeststundenanzahl hinausgehen?

    Ja, gern. Wichtig ist nur, dass die Mindeststundenanzahl überhaupt erfüllt, ist, sonst kann es gern auch länger dauern. Viele Unternehmen suchen auch Praktikant*innen, die ein halbes Jahr bleiben. Hier lohnt sich auch eine Beurlaubung. Deinen Bericht und Zeitnachweis kannst du dann auch gern schon abgeben, wenn die Mindeststundenanzahl erfüllt ist, d.h. du musst nicht bis zum Ende warten.

  • 8. Muss ich mein Praktikum anmelden, z.B. in Friedolin?

    Nein, musst du nicht.

  • 9. Wie bin ich versichert?

    Erkundige dich beim Studierendenwerk Thüringen, ob du in der Zeit deines Praktikums unfallversichert bist: https://www.stw-thueringen.de/finanzen/versicherungen/gesetzliche-unfallversicherung.htmlExterner Link

  • 10. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Um ECTS-Punkte für dein Praktikum zu erhalten, musst du dem Praktikantenamt einen Bericht mit Zeitnachweis zusenden. Dies kannst du per E-Mail tun. Schau in das Merkblatt zum Praktikum oder die Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester. Hier gibt es eine Übersicht darüber, wie der Bericht aussehen soll und welche Anforderungen es an die Zeitnachweise gibt, so werden Verträge bspw. nicht als Nachweise akzeptiert.

  • 11. Wie erstelle ich einen Praktikumsbericht?

    Schau am besten in das Merkblatt zum Praktikum. Dort gibt es eine Vorlage.

  • 12. Bei wem und wie reiche ich den Bericht und den Zeitnachweis ein?

    Per Anfrage im Ticketsystem der WiWi-Fakultät. (Link)Externer Link

  • 13. Was wird als Zeitnachweis akzeptiert?

    Schau am besten in das Merkblatt zum Praktikum oder in die die Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester.

    Es werden Arbeitszeugnisse, eine Unterschrift auf dem Deckblatt des Berichtes (wo das Datum angegeben wird), ein formloses Schreiben durch das Unternehmen, indem die Stunden gelistet sind oder die Vorlage „Praktikumsnachweis“, die du auf der Homepage des Praktikantenamtes (sowie im Merkblatt) findest.

    Verträge werden für die Zukunft geschlossen und daher nicht als Nachweis akzeptiert!

  • 14. Kann ich auch einen Vertrag als Zeitnachweis einreichen?

    Nein, Verträge werden für die Zukunft geschlossen und daher nicht als Nachweis akzeptiert!

  • 15. Wann muss ich die Unterlagen einreichen?

    Es gibt keine explizite Frist. Es kommt also ganz darauf an, wann du mit dem Studium fertig werden willst, denn das Praktikum bzw. die berufsfeldqualifizierenden Lehrinhalte sind Teil deines Studiums und zählen zu den 180 ECTS, die für den Bachelorabschluss benötigt werden. Am besten ist natürlich, dass du den Bericht nach Praktikumsabsolvierung schreibst, sodass die Erinnerung daran noch frisch ist. Ein Wintersemester endet immer zum 31.03. und ein Sommersemester zum 30.09. eines Jahres.

    Wenn dein Praktikum bis zum Stichtag, d.h. zum Ende der Semesterzeit andauert und du noch einige Tage zum Schreiben des Berichtes benötigst, kannst du den Bericht mit Nachweis auch zu Beginn des Folgesemesters einreichen mit der Bitte die Leistung auf das vorherige Semester zurückzudatieren.

  • 16. Was zählt als praktikumsäquivalente Tätigkeit?

    Schau am besten in die Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester. Dort gibt es einige Beispiele.

    Du findest auch äquivalente Leistungsoptionen im Vorlesungsverzeichnis:

    • Vorlesungsverzeichnis
      • Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
        • Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften (Business and Economics) (B.Sc.)
          • Lehrveranstaltungen zum Basismodul Berufsfeldqualifizierende Lehrinhalte

    Informiere dich aber über den Stundenaufwand, denn nicht jede Veranstaltung deckt die maximale Anzahl an anrechenbaren Stunden.

  • 17. Ich möchte mir eine praktikumsäquivalente Tätigkeit anrechnen lassen, wie mache ich das?

    Fülle einfach den Antrag dazu aus und übermittle diesen per E-Mail zusammen mit einem Zeitnachweis an das Praktikantenamt der Fakultät.

  • 18. Ich habe ein Praktikum vor dem Studium absolviert. Kann ich mir dieses anrechnen lassen?

    Ja, sofern es sich nicht um Praktika während der Schulzeit handelte. Ein Bericht und Zeitnachweis ist dann per E-Mail an das Praktikantenamt zu übermitteln.

  • 19. Wird der Praktikumsbericht benotet?

    Nein. Eine Übersicht welche Leistungen bei der Durchschnittsnotenberechnung einfließen gibt es in den Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester.

  • 20. Kann ich mehr als ein Praktikum im Studium absolvieren?

    Ja, das ist möglich. Wenn jedoch das Pflichtpraktikum bereits absolviert wurde, kann keine Bestätigung über ein zu absolvierendes Pflichtpraktikum mehr ausgestellt werden. Es wäre dann also ein freiwilliges Praktikum. Wenn das Unternehmen aber dennoch gern eine Pflichtpraktikumsbestätigung hätte, nimm Kontakt mit dem Praktikantenamt auf, um eine Lösung zu finden.

  • 21. Kann ich mein Praktikum auf verschiedene Unternehmen aufteilen?

    Der Gesamtzeitraum aufgeteilt werden, wobei ein Teilpraktikum gemäß des Merkblattes zum Praktikum im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften 4 Wochen und im B.A. Wirtschaft und Sprachen 3 Wochen umfassen sollte.

  • 22. Kann ich mich für mein Praktikum beurlauben lassen? Wie mache ich das?

    Ja, das ist möglich, sofern mind. 6 Wochen der Vorlesungszeit (muss nicht am Stück sein), betroffen sind. In Ausnahmefällen kann auch der Prüfungszeitraum dazuzählen. Informationen dazu findest du u.a. in den Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester sowie auf der Webseite des Studierenden Service Zentrums, kurz SSZ (https://www.uni-jena.de/Beurlaubung).

    Fülle den Urlaubsantrag aus und übermittle diesen zusammen mit dem Vertrag an das Praktikantenamt, sodass der Antrag befürwortet werden kann. Im Anschluss daran muss der Antrag an das SSZ übermittelt werden.

  • 23. Muss ich mich für ein Praktikum beurlauben lassen?

    Nein, eine Pflicht zur Beurlaubung gibt es nicht.

  • 24. Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?

    Zwei Urlaubssemester aufgrund von Praktikum und/oder Auslandsstudium sind möglich. Wenn du noch ein drittes Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums benötigst, muss dies sehr gut begründet werden. Informiere dich vorab beim Studierenden Service Zentrum (https://www.uni-jena.de/Beurlaubung), ob die Option (3. Urlaubssemester) noch existiert.

  • 25. Wann kann ich mich beurlauben lassen? Welche Fristen muss ich beachten?

    Schau am besten in die Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester. Hier gibt es eine gute tabellarische Übersicht. Hier ein Beispiel aus der Veranstaltung vom WiSe 20/21:

    Übersicht Beurlaubungszeitpunkte Bachelor

    Foto: Dr. Katja Zeidler
  • 26. Kann ich mich für ein abgeschlossenes Semester beurlauben lassen?

    Nein, sobald ein Semester abgeschlossen ist, kannst du dich dafür nicht mehr beurlauben lassen, d.h. eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

  • 27. Zählen Urlaubssemester zu den Fachsemestern / zur Regelstudienzeit?

    Nein (und damit auch nicht zur Regelstudienzeit), aber zu den Hochschulsemestern.

  • 28. Darf ich während der Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?

    Nein, außer du stellst einen gut begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss, der dir das Ablegen von regulären Prüfungsleistungen erlaubt. Ansonsten dürfen nur Wiederholungsprüfungen sowie die Hälfte der Bearbeitung von Abschlussarbeiten in der Beurlaubung liegen.

    Beachte, dass du für die Einreichung des Berichtes mit Zeitnachweis (Absolvierung der Praktikumsleistungen im Rahmen der Berufsfeldqualifizierenden Lehrinhalte) keinen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen musst. Diese reguläre Prüfungsleistung darf in der Beurlaubung abgelegt werden.

  • 29. Wird während der Beurlaubung BAföG gezahlt?

    Nein, denn wenn du beurlaubst bist, studierst du ja nicht. Erkundige dich aber dennoch bei deinem zuständigen BAföG-Amt.

  • 30. Muss ich den Vertrag aus dem Merkblatt zum Praktikum nutzen?

    Nein, dieser dient nur als Vorlage, falls es Unternehmen gibt, die keine eigenen Praktikumsverträge haben. Es besteht also keine Pflicht zur Nutzung.

  • 31. Wie kann ich mich auf Job-Interviews / Bewerbungen etc. vorbereiten?

    Der Career Point der FSU Jena bietet zahlreiche Informationen und Veranstaltungen rund um das Thema Bewerbung an. Schau am besten einmal auf die Webseite: https://www.cwp.uni-jena.de/

  • 32. Wo finde ich Praktikumsstellen?

    Einerseits findest du Stellenausschreibungen am „schwarzen Brett“ des Studien- und Praktikantenamtes in der Carl-Zeiß-Str. 3 beim Raum 4.97, andererseits werden diese und mehr Ausschreibungen auf der Job-und Praktikumsbörse des Alumni Jenenses e.V.Externer Link veröffentlicht.

Masterstudierende - Fragen zum (freiwilligen) Praktikum

  • 1. Kann ich ein Praktikum im Masterstudium absolvieren, obwohl es kein Pflichtpraktikum gibt?

    Ja, in diesem Fall handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum.

  • 2. Erhalte ich eine Bestätigung über ein Pflichtpraktikum?

    Nein, denn ein Pflichtpraktikum ist im Masterstudium nicht vorgesehen. Es handelt sich also um ein freiwilliges Praktikum. Du kannst jedoch um ein Befürwortungsschreiben bitten. Gib dazu deine Matrikelnummer an sowie den Namen des Unternehmens, den Tätigkeitsbereich und die Dauer des Praktikums.

  • 3. Muss ich mein Praktikum anmelden?

    Nein, musst du nicht.

  • 4. Wie bin ich versichert?

    Erkundige dich beim Studierendenwerk Thüringen, ob du in der Zeit deines Praktikums unfallversichert bist: https://www.stw-thueringen.de/finanzen/versicherungen/gesetzliche-unfallversicherung.htmlExterner Link

  • 5. Kann ich mehr als ein Praktikum im Studium absolvieren?

    Ja, das ist möglich. Es wären dann stets freiwillige Praktika. Wenn das Unternehmen ein Empfehlungsschreiben dazu haben möchte, nimm Kontakt mit dem Praktikantenamt auf, um eine Lösung zu finden.

  • 6. Kann ich mich für mein Praktikum beurlauben lassen? Wie mache ich das?

    Ja, das ist möglich, sofern mind. 6 Wochen der Vorlesungszeit (muss nicht am Stück sein), betroffen sind. In Ausnahmefällen kann auch der Prüfungszeitraum dazuzählen. Informationen dazu findest du u.a. in den Folien “Allgemeine Informationen zur Studienorganisation“ (aus den Studieneinführungstagen) sowie auf der Webseite des Studierenden Service Zentrums, kurz SSZ (https://www.uni-jena.de/Beurlaubung).

    Fülle den Urlaubsantrag aus und übermittle diesen zusammen mit dem Vertrag an das Praktikantenamt, sodass der Antrag befürwortet werden kann. Im Anschluss daran muss der Antrag an das SSZ übermittelt werden.

  • 7. Muss ich mich für ein Praktikum beurlauben lassen?

    Nein, eine Pflicht zur Beurlaubung gibt es nicht.

  • 8. Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?

    Zwei Urlaubssemester aufgrund von Praktikum und/oder Auslandsstudium sind möglich. Wenn du noch ein drittes Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums benötigst, muss dies sehr gut begründet werden. Informiere dich vorab beim Studierenden Service Zentrum (https://www.uni-jena.de/Beurlaubung), ob die Option (3. Urlaubssemester) noch existiert.

  • 9. Wann kann ich mich beurlauben lassen? Welche Fristen muss ich beachten?

    Schau am besten in die Folien “Allgemeine Informationen zur Studienorganisation“ (aus den Studieneinführungstagen). Dort gibt es eine gute tabellarische Übersicht. Hier ein Beispiel aus den Studieneinführungstagen des SoSe 2021: Übersicht Beurlaubungszeitpunkte png, 364 kb

    Übersicht Beurlaubungszeitpunkte für Masterstudierende

    Foto: Dr. Katja Zeidler
  • 10. Kann ich mich für ein abgeschlossenes Semester beurlauben lassen?

    Nein, sobald ein Semester abgeschlossen ist, kannst du dich dafür nicht mehr beurlauben lassen, d.h. eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

  • 11. Zählen Urlaubssemester zu den Fachsemestern / zur Regelstudienzeit?

    Nein (und damit auch nicht zur Regelstudienzeit), aber zu den Hochschulsemestern.

  • 12. Darf ich während der Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?

    Nein, außer du stellst einen gut begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss, der dir das Ablegen von regulären Prüfungsleistungen erlaubt. Ansonsten dürfen nur Wiederholungsprüfungen sowie die Hälfte der Bearbeitung von Abschlussarbeiten in der Beurlaubung liegen.

  • 13. Wird während der Beurlaubung BAföG gezahlt?

    Nein, denn wenn du beurlaubst bist, studierst du ja nicht. Erkundige dich aber dennoch bei deinem zuständigen BAföG-Amt.

  • 14. Wie kann ich mich auf Job-Interviews / Bewerbungen etc. vorbereiten?

    Der Career Point der FSU Jena bietet zahlreiche Informationen und Veranstaltungen rund um das Thema Bewerbung an. Schau am besten einmal auf die Webseite: https://www.cwp.uni-jena.de/

  • 15. Wo finde ich Praktikumsstellen?

    Einerseits findest du Stellenausschreibungen am „schwarzen Brett“ des Studien- und Praktikantenamtes in der Carl-Zeiß-Str. 3 beim Raum 4.97, andererseits werden diese und mehr Ausschreibungen auf das Job-und Praktikumsbörse des Alumni Jenenses e.V.Externer Link veröffentlicht.

Praktikantenamt - Dr. Katja Zeidler

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 11:00 Uhr

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Praktikantenamt
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena