Hier findest du häufig gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten.
Du findest nicht das, was du suchst oder möchtest dich gerne persönlich beraten lassen? Schreib einfach eine Nachricht an die Studienfachberatung oder ruf an. Die Kontaktinformationen findest du ebenfalls auf dieser Seite ganz unten.
Navigation
- Studienorganisation
- Bachelorseminar
- Pflichtfremdsprache: Wirtschaftsenglisch
- Informationen zum (Pflicht-) Praktikum / Praxismodul
- Bachelorarbeit
- Durchschnittsnotenberechnung
- Vorprüfung fachliche Masterzulassung
- Vorziehen von Mastermodulen
- Wechsel des Faches/Profils/Abschluss/Schwerpunktes/Studienortes
- Sonstiges
Bitte beachte, dass für dich, als Studierende*r Wirtschaft und Sprachen, das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für dich zuständig ist!
-
1. Welche Veranstaltungen muss ich belegen?
Orientiere dich am besten am MusterstudienplanExterner Link und belege die ausgewiesenen Module. Achte darauf, dass zu einem Modul verschiedene Veranstaltungsformate gehören. Für die Belegung in der Wirtschaft sind immer die Vorlesung und Übung relevant. Kolloquien und Tutorien stellen zusätzliche Lernangebote dar, auf die du zurückgreifen kannst. Meistens ist eine Einschreibung für diese jedoch nicht notwendig. Auch in der von dir gewählten Sprache kannst du die einzelnen Modulbestandteile in der Regel über Friedolin belegen. Welche Teilveranstaltungen in deiner Sprache ein Modul ergeben, findest du im zugehörigen ModulkatalogExterner Link.
Zu den Studieneinführungstagen wird der Musterstudienplan stets vorgestellt und es gibt eine separate Veranstaltung zur Stundenplanerstellung in Friedolin. Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Die Folien dieser (und weitere) Informationsveranstaltungen findest du auf der Seite des Studien- und Praktikantenamtes, wenn du deinen Studiengang anklickst.
-
2. Wie belege ich Veranstaltungen?
Die Veranstaltungen werden über FriedolinExterner Link belegt. Melde dich dort mit deinem URZ-Login an und folge der Navigation (links) zu „Mein Belegwunsch Module“. Nun kannst du deine Veranstaltungen auswählen. Zu den Studieneinführungstagen gibt es eine Friedolinschulung zur Stundenplanerstellung. Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Neben diesem Angebot der Fakultät gibt es auch allgemeine Schulungsvideos von der FSU.
-
3. Kann ich auch mehr Module belegen, als notwendig?
Ja, wichtig ist nur, dass du alle erforderlichen Module für die 180 LP nach deiner Studien- und Prüfungsordnung bestanden hast, d.h. du kannst gern mehr Module belegen als notwendig.
-
4. Gibt es Teilnehmerbegrenzungen?
Die Teilnehmeranzahl bei Veranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind in der Regel unbegrenzt. Eine Ausnahme bilden hier die Seminare. Bei den Seminaren wird streng auf die Teilnehmerzahl geachtet, daher erfolgt die Anmeldung über eine zentrale Online-Anmeldung, nicht über Friedolin.
Bei Veranstaltungen der Sprache können die Kapazitäten beschränkt sein. Die Belegung der Module erfolgt über Friedolin. Um eine gute Studierbarkeit zu gewährleisten werden begrenzte Veranstaltungsplätze unter Berücksichtigung des Fachsemesters vergeben.
-
5. Wie wähle ich Vertiefungsmodule?
Vertiefungsmodule im Studium dienen dazu, Basiswissen zu vertiefen und so deine Interessensgebiete weiter zu erforschen.
Dabei solltest du erneut in Vertiefungsmodule der Wirtschaftswissenschaften und Vertiefungsmodule (Aufbaumodule) in der von dir gewählten Sprache unterscheiden. In den Wirtschaftswissenschaften bestehen in der Regel keine Zulassungsvoraussetzungen für unsere Vertiefungsmodule. Wir empfehlen dir jedoch, vor Belegung eines Vertiefungsmoduls, das dazugehörige Basismodul zu absolvieren.
In der Sprache weichen diese Regelungen ggf. ab. Hier ist es zumeist so, dass du das Basis- / Grundlagenmodul erfolgreich absolviert haben musst, bevor du das zugehörige Vertiefungsmodule / Aufbaumodul belegen kannst. Falls du dich unsicher bist, welche Module von solchen Voraussetzungen betroffen sind, kannst du diese jederzeit im ModulkatalogExterner Link nachlesen.
Grundsätzlich gilt also, wenn du den Studiengang B.A. Wirtschaft und Sprachen studierst, kannst du Vertiefungsmodule in der Wirtschaft, als auch in der Sprache frei wählen. Du solltest aber insbesondere in deiner Sprache beachten, dass ein Bestehen des Basismoduls häufig Voraussetzung für den Besuch des Aufbaumoduls (entspricht den Vertiefungsmodulen in den Wirtschaftswissenschaften) ist.
-
6. Muss ich einen Studienprofil wählen?
In unserem Studiengang Wirtschaft und Sprachen wählst du nach dem 2. Semester verpflichtend ein Studienprofil. Hierbei entscheidest du dich, ob du deine Studieninhalte eher in Richtung der Sprache, oder in Richtung der Wirtschaftswissenschaften verlagern möchtest. Die Profilwahl erfolgt formlos und durch eine Meldung an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Solltest du Fragen zu den Inhalten oder Unterschieden der Profile haben, kannst du zum einen in deiner Studienordnung nachlesen und zum anderen jederzeit auf unsere Studienfachberatung zugehen
-
7. Gibt es Pflichtmodule? Was ist der Unterschied zu Pflichtklausuren?
In unserem Studiengang Wirtschaft und Sprachen gibt es Module, die du verpflichtend absolvieren musst. Hierzu zählen aus dem wirtschaftlichen Bereich: BM Mathematik (A), BM Statistik, BM Einführung in die BWL und VWL sowie das BM Buchführung. In der von dir gewählten Sprache hast du bestimmte Pflichtpunkte zu erbringen. Diese Punkte sind zumeist unterteilt in den Bereich Sprachpraxis und Sprache, Kultur und Literatur. Die genauen Regelungen für die jeweiligen Sprachen findest du im passenden Musterstudienplan Externer Link.
Pflichtklausuren werden im Musterstudienplan durch „1“ und „2“ gekennzeichnet. Eine Prüfungsanmeldung zu diesen Modulen muss in das entsprechend ausgewiesene Semester erfolgen. Informationen zu den Pflichtklausuren findest du in der Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten (dort werden sie nach Studienprofil gelistet) sowie in der Prüfungsordnung §12 Abs. 3.
-
1. Wie wähle ich mein Seminar?
Als Studierende*r Wirtschaft und Sprachen nimmst du dann an einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorseminar teil, wenn du dich für das Studienprofil Wirtschaft entschieden hast. Zur thematischen Auswahl deines Seminars empfehlen wir, Vertiefungsmodule aus dem inhaltlichen Seminarbereich absolviert zu haben.
-
2. Wie, wann und wo melde ich mich für Seminare an?
Die Anmeldung für Seminare erfolgt online über diese WebseiteExterner Link im Sommersemester (ca. Mitte/Ende Juni) in einem Zeitraum von 7 Tagen für das darauffolgende Winter- und Sommersemester. Eine Seminaranmeldung in Friedolin ist also nicht möglich.
-
3. Wann werde ich über meinen Seminarplatz informiert?
Wir versuchen zeitnah, eine Verteilung vorzunehmen und anschließend zu informieren. I.d.R. schaffen wir das innerhalb einer Woche nach Ende des Anmeldezeitraumes.
Wenn du Fragen zur Seminarplatzvergabe hast, kannst du dich direkt an Herrn Dr. Rico WalterExterner Link oder Frau Grit PresslerExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science wenden.
-
4. Ich habe Probleme bei der Seminarplatzbeantragung. An wen kann ich mich wenden?
Wenn du Fragen zur Seminarplatzvergabe hast, kannst du dich direkt an Herrn Dr. Rico WalterExterner Link oder Frau Grit PresslerExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science wenden.
-
5. Kann ich meinen Seminarplatz tauschen?
Ja, das ist möglich und am besten realisierbar, wenn du eine*n Tauschpartner*in hast. Beachte, dass beide Lehrstühle einem Tausch zustimmen müssen.
-
6. Kann ich das Seminar im gleichen Semester belegen wie die Bachelorarbeit?
Ja, das ist möglich. Wir empfehlen dir jedoch, das Seminar vor der Anfertigung deiner Bachelorarbeit zu absolvieren. In der Regel verfasst du in deinem Seminar eine Seminararbeit und kannst dich so mit dem wissenschaftlichen Arbeiten und dem Umgang mit Fachliteratur vertraut machen. Die erlernten Fähigkeiten helfen dir bei der Ausarbeitung deiner Bachelorarbeit.
-
7. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Seminararbeit, wer kann mir helfen?
Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Seminararbeit startest.
-
8. Ich habe einen Seminarplatz erhalten, wie geht es nun weiter?
Die jeweiligen Verantwortlichen deines Seminars werden sich für Informationen zum weiteren Ablauf zu Beginn des Semesters mit dir in Verbindung setzen.
-
9. Muss ich mich nach der Platzvergabe noch in Friedolin anmelden?
Nein, für dein Seminar meldest du dich auch nach der Platzvergabe nicht über Friedolin an.
-
10. Wie erhalte ich meine Seminarnote?
Dein* Dozent*in aus dem Seminar wird deine Note direkt an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät übermitteln. Nach dem diese dann eingetragen wurde, wirst du sie in deiner Leistungsübersicht sehen können.
-
1. Muss ich einen Einstufungstest ablegen?
I.d.R. ja, denn sonst kannst du dich nicht für die Kurse gelistet nach den unterschiedlichen Niveaustufen des GER in Friedolin einschreiben. Bei Wirtschaftsenglisch wird der Einstufungstest von der Fakultät in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Klug (Leitung des Bereichs Wirtschaftsenglisch, Sprachenzentrum) organisiert. Der Termin wird dann sowohl auf der Webseite der Fakultät sowie in Friedolin veröffentlicht.
Dort findest du dann auch Hinweise zur Abwicklung, wenn du den Kurs klickst und in das Bemerkungsfeld schaust.
-
2. Was ist der Einstufungstest?
Beim Einstufungstest geht es lediglich darum das passende Niveau für dich zur Kurseinschreibung in Friedolin zu finden. Wenn du den Sprachkurs dann belegt hast (i.d.R. über 2 Semester), verfügst du anschließend über das im Kurs ausgewiesene Niveau und erhältst nach erfolgreicher Absolvierung dann auch einen Nachweis darüber vom Sprachenzentrum.
-
3. Werden Vorkenntnisse verlangt?
Ja, denn unter BW36.3 BM Fremdsprachen für Wirtschaftswissenschaftler sollst du keine neue Fremdsprache erlernen. Das niedrigste Startniveau ist A2 gemäß des GER, d.h. du musst bereits über A1-Kenntnisse verfügen.
-
4. Wie melde ich mich für den Einstufungstest an?
Beachte die Informationen auf der Fakultätswebseite sowie in Friedolin.
Im Sommersemester wird üblicherweise ein regulärer Einstufungstest angeboten. Im Wintersemester ist der Test lediglich für Hochschulwechsler, für Masterstudierende mit Sprachauflagen, für B.A. Wirtschaft und Sprachen Studierende, die Wirtschaftsenglisch bereits im selben Wintersemester beginnen müssen (siehe Musterstudienpläne), offen. Informiere dich zeitnah über Änderungen/Aktualisierungen des Prozederes auf der Homepage bzw. in Friedolin. Informationen zu dieser Teilung gibt es auch in den Folien zur Informationsveranstaltung im Rahmen der Studieneinführungstage.
-
5. Ich habe den regulären Einstufungstest im Sommer verpasst, muss aber in diesem Wintersemester mit der Sprache beginnen. Was kann ich tun?
Nimm am (Wiederholungs-)Einstufungstest teil. Informationen dazu findest du auf der Fakultätshomepage sowie in Friedolin.
-
6. Ich bin mit dem Ergebnis des Einstufungstests nicht einverstanden. Kann ich den Test wiederholen?
Nein, das Ergebnis des Tests ist verbindlich!
Du kannst aber während des Kurses zeigen, dass du mehr kannst. Dies wird ja auch dem oder der Lehrenden in der Sprache auffallen, sodass du dann im nächsten Semester in einen höheren Kurs wechseln kannst. Die Erlaubnis zum Kurswechsel muss von dem oder der Lehrenden vorliegen, sonst wirst du nicht zum Kurs zugelassen.
-
7. Wie wähle ich den Sprachkurs in Friedolin?
Du wählst den Sprachkurs stets anhand des Einstufungstestergebnisses über das Vorlesungsverzeichnis von Friedolin, d.h. in diesem Fall gehst du nicht über „Mein Belegwunsch Module“.
-
8. Wo erhalte ich einen Sprachnachweis?
Nach bestandener Abschlussprüfung erhältst du vom Sprachenzentrum einen Nachweis, den du gut aufheben musst. Den (originalen) Nachweis behältst du also und zeigst ihn dem Prüfungsamt zur Einbuchung der Punkte für BW36.3 vor oder übermittelst ihn per E-Mail.
-
9. Wer ist mein Ansprechpartner*innen bei Fragen zur Pflichtfremdsprache?
In erster Linie die Studienfachberatung. Du kannst dich auch an das Sprachenzentrum wenden. Vergiss dabei nicht anzugeben, was du konkret studierst und unter welchen Bedingungen du einen Sprachkurs ablegen willst (z.B. Pflichtfremdsprache oder freiwilliges Belegen). Die FSU ist groß und es gibt sehr viele Studiengänge, die auf Angebote des Sprachenzentrums zurückgreifen. Die Lehrenden der Sprachen kennen deine Studien-und Prüfungsordnung nicht (das müssen sie auch nicht)!
-
10. Warum sehe ich keine Note unter BW36.3 in Friedolin?
Weil diese Leistung nicht für die Durchschnittsnotenermittlung relevant ist. Du erhältst zwar vom Sprachenzentrum einen Leistungsnachweis, in dem die Sprache, das Niveau und auch die Note zu finden sind, jedoch werden in Friedolin lediglich die Punkte hinterlegt.
-
1. Ansprechpartner*innen
Je nach der von dir studierten Sprache findest du hier eine Übersicht deiner Ansprechpartner*innen:
- Arabisch: LinkExterner Link
Prof. Nebes
Prof. Seidensticker - Slawische Sprachen: LinkExterner Link
Prof. Dr. Thede Kahl
Prof. Dr. Ruprecht von Waldenfels
Prof. Dr. Andrea Meyer-Fraatz - Romanische Sprachen: LinkExterner Link
Dr. Frédéric Meynier-Heydenreich (frankophoner Sprachraum)
Dott. Massimo Minelli (italienischsprachiger Raum)
Dr. Victoria Popovici (rumänischsprachiger Raum)
Dr. María Ramírez Antía (hispanophoner Sprachraum)
- Arabisch: LinkExterner Link
-
1. Muss die Bachelorarbeit im 6. Semester absolviert werden?
Nein, die Anmeldung zur Bachelorarbeit kann gemäß der Prüfungsordnung §11 Abs. 1 frühestens im 4. Fachsemester erfolgen, wenn mindestens 90 LP vorliegen. Beachte, dass unser Prüfungsamt gemäß der Prüfungsordnung § 12 Abs. 4 gegen Ende des 8. Fachsemesters schaut, ob die Anmeldung der Abschlussarbeit vorliegt, ansonsten droht eine „Fristfünf“.
-
2. Muss die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung sein?
Nein, die Arbeit kann sogar schon im 4. Fachsemester (wenn mind. 90 LP vorliegen) angemeldet werden.
-
3. Wie bewerbe ich mich?
Bitte beachte, wenn du das Profil Wirtschaft studierst:
Es gibt kein zentrales Anmeldesystem, wie du es von den Seminaren kennst, d.h. du musst dich selbst um Informationen kümmern. Schaue dazu am besten zunächst auf die Webseite der Lehrstühle, wo du gern eine Abschlussarbeit verfassen möchtest. Häufig findest du dort Vorgaben über Bewerbungsfristen und -dokumente. Falls du keine Angaben dazu findest, frag direkt bei den Lehrstühlen nach dem Prozedere (besonders Fristen). Beachte, dass sich die Lehrstühle die Kandidat*innen aussuchen können, daher ist es vorteilhaft sich bei mehreren Lehrstühlen zu bewerben.
Du solltest mindestens ein Vertiefungsmodul beim Lehrstuhl belegt haben (dies ist aber kein Muss gemäß unserer Studien- und Prüfungsordnung, sondern lediglich eine Empfehlung der Studienfachberatung!).
Wenn du dich schon im letzten Semester (Abschlusssemester) befindest und immer noch keinen Lehrstuhl gefunden hast, der deine Abschlussarbeit betreut, nimm umgehend Kontakt mit dem Prüfungsamt auf. Das Prüfungsamt wird dann bei allen Lehrstühlen nach Kapazitäten fragen. Es obliegt dann dir einen Platz anzunehmen (vielleicht keinen Platz deiner Wunschwahl) oder doch noch ein Semester zu warten.
Bitte beachte:
Wenn du Studierende*r Wirtschaft und Sprachen mit den Studienprofil Sprache bist, dann findet die Vergabe der Abschlussarbeit individuell mit deinem Dozenten oder deiner Dozentin statt. Frage bei Interesse direkt bei den Lehrenden deiner Sprache nach.
-
4. Wann gilt die Bearbeitungszeit?
Wenn du einen Lehrstuhl / Betreuer*in gefunden hast und das Thema abgesprochen ist, kann eine Anmeldung beim Prüfungsamt erfolgen. Dazu gibt es einen Anmeldezettel („Anmeldung Bachelorarbeit“), den du und dein*e Betreuer*in unterschreiben müsst. Das Prüfungsamt legt dann die Abgabefrist fest und jetzt beginnt die Bearbeitung von 8 Wochen (im Studienprofil Wirtschaft).
Als Studierende*r Wirtschaft und Sprachen mit dem Studienprofil der Sprache beträgt deine Bearbeitungszeit 12 Wochen. Bitte beachte, dass deine Bachelorarbeit in jeden Fall regulär über das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angemeldet wird.
-
5. Wo finde ich Themen?
Häufig findest du Themenvorschläge auf den Webseiten der Lehrstühle / Institute, du kannst aber auch mit eigenen Vorschlägen auf die Lehrstühle zugehen. Hin und wieder gibt es auch Themenausschreibungen auf dem Job- und Praktikumsportal des Alumni Jenenses e.V.Externer Link
-
6. Wie und wo gebe ich die Arbeit ab?
Die Arbeit muss gemäß der Prüfungsordnung § 10 fristgerecht im Prüfungsamt in 3 gebunden Exemplaren (keine Klebebindung, keine Ringbindung) und in elektronischer Form (beim Betreuer / bei der Betreuerin zu erfragen) auf einem Datenträgen im Prüfungsamt der Fakultät abgegeben werden.
-
7. Ich bin im 6. Semester und möchte in diesem Semester fertig werden, finde aber keinen Lehrstuhl, der mich betreut. Was kann ich tun?
Wenn du dich im letzten Semester (Abschlusssemester) befindest und immer noch keinen Lehrstuhl gefunden hast, der deine Abschlussarbeit betreut, nimm umgehend Kontakt mit dem Prüfungsamt auf. Das Prüfungsamt wird dann bei allen Lehrstühlen nach Kapazitäten fragen. Es obliegt dann dir einen Platz anzunehmen (vielleicht keinen Platz deiner Wunschwahl) oder doch noch ein Semester zu warten.
-
8. Kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?
Gemäß der Prüfungsordnung § 10 Abs. 4 kann die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag (beim Prüfungsamt einzureichen) in Ausnahmefällen um 3 Wochen verlängert werden. Das Prüfungsamt kann dich hierzu beraten.
-
9. Kann ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben?
Ja, sofern du eine*n Betreuer*in an der Fakultät findest, der dem ganzen zustimmt (dich auf Distanz betreut). Beachte, dass die Prüfungsordnung §10 Abs. 2 von einem oder einer durch den Prüfungsausschuss bestellte*n Prüfer*in ausgeht, d.h. du musst auf jeden Fall eine*n Betreuer*in an der Fakultät finden.
Es gibt u.a. das PROMOS-Programm, dass Abschlussarbeiten im Ausland fördert.
-
10. Kann ich meine Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben?
Unsere Prüfungsordnung verbietet dies nicht. Du musst aber ein*e Betreuer*in (an der Fakultät bzw. in deinem Sprachinstitut) finden, der dem Thema zustimmt. Achte darauf, dass wenn du eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen anfertigst, dein*e Arbeitgeber*in kein*e bestellte*r Prüfer*in im Sinne der Prüfungsordnung §10 Abs. 2 ist, d.h. die Bewertung erfolgt durch den oder die Betreuer*in der Fakultät.
-
11. Wie oft kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Gemäß der Prüfungsordnung §10 Abs. 11 können Abschlussarbeiten nur einmal wiederholt werden.
-
12. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Abschlussarbeit, wer kann mir helfen?
Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Abschlussarbeit startest.
-
1. Wie wird die Durchschnittsnote berechnet?
Auskunft dazu findest du in der Prüfungsordnung §13 Abs. 4 und 5. Die Abschlussnote ist ein gewichtetes Mittel aus den Noten der Modulprüfungen (diese sind mit den Leistungspunkten gewichtet und gehen zu 90% ein) und der Bachelor-Arbeit (diese geht zu 10% sein), wobei lediglich 130LP zur Bildung des gewichteten Mittels der Modulprüfungen (im Studienprofil fließt das Seminar zwingend ein) herangezogen werden.
-
2. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium in der Regelstudienzeit schaffe?
Gemäß der Prüfungsordnung § 13 Abs. 5 werden bei einer Beendigung des Studiums in der Regelstudienzeit nur noch 120 LP aus Modulprüfungen für die Durchschnittsnotenberechnung herangezogen, statt 130 LP.
-
3. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiere?
Gemäß der Prüfungsordnung § 13 Abs. 5 werden bei einer Beendigung des Studiums im 7. Fachsemester nur noch 125 LP aus Modulprüfungen für die Durchschnittsnotenberechnung herangezogen, statt 130 LP.
-
Wie gelange ich zur fachlichen Vorprüfung für die Masterbewerbung?
Die Vorprüfung über die fachliche Masterzulassung erfolgt als Anfrage über den Service Desk der FakultätExterner LinkExterner LinkExterner Link. Es sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie befinden sich im vorausssichtlich letzten Semester Ihres Bachelorstudiums (mind. 130 ECTS)
- die Prüfungsergebnisse aus dem vorhergehenden Semester (möglichst auch die Ergebnsise von Wiederholungsprüfungen) liegen vor
- Ihre Durchschnittsnote ist nicht wesentlich schlechter als 2,5
- Sie verfügen über ein Englisch B2 Niveau
-
1. Kann ich im Bachelorstudium Masterveranstaltungen belegen/vorziehen?
Ja, das ist möglich, wobei es je nach Studienprofil bzw. Masterstudiengang spezielle Regeln dazu gibt. Eine Übersicht mit Informationen findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Semester des B.Sc. Wirtschaftswissenschaften. Beachte, dass sich ein Vorziehen nur lohnt, wenn du den Master bei uns absolvieren möchtest, denn wir können nicht garantieren, dass andere Hochschulen unsere Mastermodule anerkennen.
Wir prüfen (spätestens bei der Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt), ob du die Zugangsvoraussetzungen zum entsprechenden Masterprogramm erfüllst, denn sonst darfst du keine Module vorziehen.
-
2. Wie viele Module / ECTS-Punkte kann ich vorziehen?
Maximal können 30 LP pro Semester vorgezogen werden.
-
3. Muss ich mich dann für den Master in ein höheres Fachsemester bewerben?
Wenn es hinreichend viele Prüfungsanmeldungen und damit verbunden mögliche ECTS-Punkte für die Anrechnung gibt, ja. Beachte, dass auch Fehlleistungen mitgezählt werden. Informationen findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Semester des B.Sc. Wirtschaftswissenschaften.
-
4. Wie melde ich mich für die Masterprüfungen an?
Hier musst du dich an das Prüfungsamt wenden, da du dich über Friedolin nicht zu den Masterprüfungen anmelden können wirst. Das Prüfungsamt wird dann auch schauen, ob du die Voraussetzungen (siehe Folien zur Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Semester des B.Sc. Wirtschaftswissenschaften) erfüllst.
-
1. Ich möchte meinen Studiengang wechseln. Wie mache ich das?
Nimm am besten zuerst Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Vielleicht gibt es ein Problem im aktuellen Studiengang, dass durch ein Gespräch geklärt werden kann. Es steht dir natürlich frei, deine Studienwahl zu überdenken. Wenn du schon weißt, zu welchem Studiengang du hinwechseln möchtest, nimm am besten auch mit der Studienfachberatung des anderen Studiengangs Kontakt auf und kläre bspw., ob es Leistungen aus deinem vorherigen Studium gibt, die angerechnet werden können.
Über die Studiengangsdatenbank der FSU findest du den Kontakt zum zuständigen Fachberatung. Bei Zweifel im Studium kann dir ggf. auch die zentrale StudienberatungExterner Link der FSU weiterhelfen.
Wenn du dir dann sicher bist, dass du wechseln möchtest, musst du einen Antrag auf Fach- und Abschlusswechsel ausfüllen und diesen beim Studierenden-Service-Zentrum fristgerecht einreichen.
-
2. Ich bin im B.A. Wirtschaft und Sprachen eingeschrieben und möchte meine Sprache wechseln. Wie mache ich das?
Fülle dazu einen Antrag auf Fachrichtungswechsel aus und lasse diesen von Frau Dr. Katja Zeidler, der Studienfachberatung, gegenzeichnen. Anschließend muss der Antrag beim Studierenden-Service-Zentrum fristgerecht eingehen.
-
3. Ich bin im B.A. Wirtschaft und Sprachen eingeschrieben und möchte mein Studienprofil wechseln. Wie mache ich das?
Das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät kann eine Studienprofiländerung vornehmen. Bitte beachte aber, dass sich damit auch die von dir geforderten Punkte in den einzelnen Bereichen deines Studienganges verändern und es so ggf. dazu kommen kann, dass du in verschiedenen Bereichen Punkte „nachholen“ musst. Bevor du dein Studienprofil wechselst, nimm auf jeden Fall Kontakt zu unserer Studienfachberaterin Frau Dr. Katja Zeidler auf, sodass ihr gemeinsam über einen Wechsel und die damit verbundenen Vor- und Nachteile sprechen könnt.
-
4. Ich möchte die Hochschule wechseln. Was sollte ich beachten?
Schade, dass du uns verlassen möchtest. Wir wünschen dir alles Gute für deine Zukunft. Hier noch ein paar Tipps:
Erkundige dich bei der Hochschule, wo du gern Studieren möchtest, über Zulassungsvoraussetzungen, ob ggf. Leistungen aus deinem vorherigen Studium anerkannt werden können und welche Dokumente für die Prüfung wichtig sind. Wir empfehlen dir, dass du dir zur Sicherheit folgende Daten speicherst (sicherlich wird die andere Hochschule einige dieser Daten benötigen):
- aktuellen Leistungsausdruck (am besten vom Prüfungsamt unterschrieben)
- Modulkatalog
- Studien- und Prüfungsordnung
Wenn du für die Anerkennungen umfangreichere Modulbeschreibungen als im Modulkatalog angegeben benötigst, nimm Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Vergiss beim Wechsel nicht einen Antrag zur Exmatrikulation zu stellen.
-
1. Wo finde ich Informationen zum Auslandsstudium?
Auf der Webseite unseres DIOs („Departmental International Office“). Hier gibt es umfangreiche Informationen zu unseren Partnerhochschulen, zur Bewerbung, zur Anerkennung usw. Das DIO verfügt ebenfalls über eine FAQ-SeiteExterner Link.
-
2. Wo finde ich Informationen zum DigiLab?
Alle Informationen zum DigiLab, z.B. zum Zertifikat, zu DigiLab-Veranstaltungen, zum Ansprechpartner, findest du hier.
-
3. Wer kann mir eine Studienbescheinigung ausstellen?
Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.
-
4. Gibt es eine Bescheinigung über Fachsemesterzählung/ Verlängerung der Studienzeit?
Diese Informationen sollte durch die Studien-/Immatrikulationsbescheinigung abgedeckt sein. Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.
-
5. Wo finde ich Informationen zur (Unfall-)Versicherung?
Einen Überblick erhältst du auf der Webseite des Studierendenwerks ThüringenExterner Link.
-
6. Ich bin neben der Kinderbetreuung berufstätig und studiere. Wie kann ich alles schaffen?
Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung mit deinem Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Neben der fachspezifischen Abstimmung deiner Studienorganisation, bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:
- Studierendenwerk ThüringenExterner Link
- Familienbüro
- Corona-FAQ-Studierende mit Kindern
- Mutterschutz
Das Studierenden-Service-ZentrumExterner Link bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.
-
7. Ich bin schwanger und benötige Beratung, wer kann mir helfen?
Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung und Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf.
Frau Grit PresslerExterner Link, die Mutterschutzbeauftragte der Fakultät, kann dich zum Thema Mutterschutz beraten.
Das Studierenden-Service-ZentrumExterner Link bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.
Darüber hinaus bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:
- Studierendenwerk ThüringenExterner Link
- Familienbüro
- Corona-FAQ-Studierende mit Kindern
-
8. Ich habe panische Prüfungsangst. Wer kann mir helfen?
Das Studierendenwerk Thüringen bietet eine psychosoziale BeratungExterner Link an, die du nutzen kannst.
-
9. Ich möchte mein Studium unterbrechen. Welche Möglichkeiten gibt es?
Das kommt auf die Gründe an. Wenn du dein Studium aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Gremienarbeit, Praktikum, Auslandsstudium oder Krankheit unterbrechen möchtest, kannst du einen Urlaubssemester beantragen. Informationen zur Beurlaubung gibt es hier.
Wenn die Gründe nicht für eine Beurlaubung reichen, besteht die Möglichkeit, dass du dich exmatrikulierst und dein Studium ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmst. Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.
Nimm am besten vorher Kontakt mit der Studienfachberatung auf, um deine Situation zu besprechen.
-
10. Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Stell dazu einen Antrag und hole dir die Unterschriften auf dem Antrag von den entsprechenden Stellen (Prüfungsamt, ThuLB, Thoska Büro) ein. Der Antrag muss dann an das Studierenden Service Zentrum übermittelt werden. Informationen zur Exmatrikulation sowie den Antrag findest du hier.
-
11. Werde ich automatisch nach Studienabschluss exmatrikuliert?
Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag. Wenn du deine maximale Fachsemesteranzahl gemäß der Prüfungsordnung §12 Abs. 2 noch nicht überschritten hast, kannst du dich noch für das Folgesemester zurückmelden, wenn du bspw. für die Jobsuche noch eingeschrieben sein möchtest. Dies geht bis maximal einem Fachsemester.
Wenn deine maximale Fachsemesteranzahl erreicht ist, wirst du aufgefordert dich zu exmatrikulieren.
Wenn dein Studium beendet ist und du nicht mehr eingeschrieben bleiben möchtest, solltest du dich auf jeden Fall durch eine Exmatrikulation zurückmelden.
Informationen zur Exmatrikulation sowie den Antrag findest du hier.