FAQ_Master

zum Master

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Studienorganisation, zu den Interdisziplinären Grundlagen, zu Prüfungsmodalitäten, zum Seminar, zur Masterarbeit, zur Durchschnittsnotenberechnung usw. !
FAQ_Master
Illustration: Annika Heßmer

Hier findest du häufig gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten.

Du findest nicht das, was du suchst oder möchtest dich gerne persönlich beraten lassen? Schreib einfach eine Nachricht an die Studienfachberatung oder ruf an. Die Kontaktinformationen findest du ebenfalls auf dieser Seite ganz unten.

Navigation

Beachte, dass es separate Informations- und FAQ-Seiten für den M.Sc. EconomicsExterner Link gibt! Die Angaben, die du hier findest sind also auf die Studiengänge M.Sc. Betriebswirtschaftslehre, M.Sc. Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure und Naturwissenschaftler, M.Sc./M.Ed. Wirtschaftspädagogik und M.Sc. Wirtschaftsinformatik ausgelegt.

Studienorganisation

  • 1. Welche Veranstaltungen muss ich belegen?

    Du kannst dich einerseits am MusterstudienplanExterner Link orientieren, solltest aber parallel dazu in den Modulkatalog bei den „Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten“/“Erläuterungen zum Modulkatalog“/“Allgemeine Regelungen“ nachschauen. Hier die Direktlinks zu den Masterstudiengängen:

    Achte darauf, dass zu einem Modul verschiedene Veranstaltungsformate gehören. Für die Belegung sind immer die Vorlesung und Übung relevant. Kolloquien und ggf. Tutorien stellen zusätzliche Lernangebote dar, auf die du zurückgreifen kannst. Meistens ist eine Einschreibung für diese jedoch nicht notwendig.

    Zu den Studieneinführungstagen wird der Musterstudienplan stets vorgestellt und es gibt eine separate Veranstaltung zur Stundenplanerstellung in Friedolin (für Bachelorstudierende). Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Die Folien dieser (und weitere) Informationsveranstaltungen findest du auf der Seite des Studien- und PraktikantenamtesExterner Link, wenn du deinen Studiengang anklickst.

  • 2. Wie belege ich Veranstaltungen?

    Die Veranstaltungen werden über FriedolinExterner Link belegt. Melde dich dort mit deinem URZ-Login an und folge der Navigation (links) zu „Mein Belegwunsch Module“. Nun kannst du deine Veranstaltungen auswählen. Zu den Studieneinführungstagen gibt es eine Friedolinschulung zur Stundenplanerstellung. Nimm also unbedingt an den Einführungstagen teil. Neben diesem Angebot der Fakultät gibt es auch allgemeine Schulungsvideos von der FSU.

  • 3. Kann ich auch mehr Module belegen, als notwendig?

    Ja, wichtig ist nur, dass du alle erforderlichen Module für die 120 LP nach deiner Studien- und Prüfungsordnung bestanden hast, d.h. du kannst gern mehr Module belegen als notwendig.

  • 4. Gibt es Teilnehmerbegrenzungen?

    Nein, nur bei den Seminaren wird streng auf die Teilnehmerzahl geachtet, daher erfolgt die Anmeldung über die Fakultätswebseite im dafür ausgewiesenem Studiengang, nicht über Friedolin. 

  • 5. Ich bin mir unsicher bei der Schwerpunktwahl. Wie gehe ich bei Modulwahl vor?

    Beleg am besten zunächst Module aus dem Grundlagenbereich. Informationen zu unseren Schwerpunkten im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre findest du hier.

  • 6. Wie viele Punkte benötige ich im Bereich der Grundlagen und im Schwerpunktbereich?

    Im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre musst du gemäß der Studienordnung §6 / der Prüfungsordnung §4 Abs. 2 mind. 34 LP im Bereich der Grundlagen und mindestens 56 LP aus dem Studienschwerpunkt erbringen. Rechnest du diese zusammen, kommst du auf 90 LP. Du benötigst aber insg. 96 LP aus Modulprüfungen, d.h. die fehlenden 6 LP kannst du im Grundlagen- und/oder im Schwerpunktbereich erbringen. Addierst du zu den 96 LP noch die 24 LP aus der Masterarbeit, kommst du insg. auf 120 LP, die du für den Masterabschluss benötigst.

    Beachte unbedingt die Unterregeln, die du im Modulkatalog bei den „Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten“/“Erläuterungen zum Modulkatalog“/“Allgemeine Regelungen“ findest! Hier die Direktlinks zu diesen Regelungen:

  • 7. Ich möchte meinen Schwerpunkt wechseln. Wie mache ich das?

    Wenn du gleich zu Beginn deines Studiums deinen Schwerpunkt wechseln möchtest, wähle einfach die für den anderen Schwerpunkt ausgewiesenen Veranstaltungen. Die Zulassung zum Master hast du für einen konkreten Studiengang erhalten, nicht für einen spezifischen Schwerpunkt.

    Wenn du im vorangeschrittenen Fachsemester merkst, dass es dich zu einem anderen Schwerpunkt hinzieht, gehst du auch so vor wie eben beschrieben. Schau (ggf. mit der Studienfachberatung), ob deine bisher abgelegten Module ggf. auch für den neuen Schwerpunkt relevant sind und übernommen werden können. Melde dich dann beim Prüfungsamt und lasse den Schwerpunkt im System umstellen. Wenn sich der neue Schwerpunkt vom alten sehr stark unterscheidet, musst du ggf. mit längeren Studienzeiten rechnen. Beachte dabei, dass du gemäß des Thüringer Hochschulgesetztes bis maximal 7 Fachsemester im Masterstudiengang eingeschrieben sein kannst (unsere Prüfungsordnung § 12 Abs. 2 wird dahingehend noch angepasst).

Interdisziplinäre Grundlagen

  • 1. Welche Module können mir für die interdisziplinären Grundlagen anerkannt werden?

    Module, die im Masterstudium absolviert werden und sich mit Themen und Problemstellungen, die möglichst einen fachlichen Bezug zum Master-Studiengang BWL aufweisen, aber aus der Perspektive eines anderen Fachs auseinandersetzen. Auch Sprachkurse können eingebracht werden, wenn es sich um mindestens ein A2-Niveau handelt. Die konkreten Vorgaben findest du im Modulkatalog bei den „Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten“/“Erläuterungen zum Modulkatalog“. Hier die Direktlinks bei den Studienangeboten, die „Interdisziplinäre Grundlagen“ enthalten:

    Bei Nachfragen kannst du dich gern an die Studienfachberatung wenden.

  • 2. Wo finde ich die Anerkennungsliste zu den interdisziplinären Grundlagen?

    Frau Constanze Herrmann vom Prüfungsamt pflegt die Liste und kann Sie dir per E-Mail auf Anfrage zusenden.

  • 3. Ich habe ein Modul gefunden, dass ich mir gern für die Interdisziplinären Grundlagen anrechnen lassen möchte, bei wem kann ich nachfragen, ob das möglich ist?

    Du kannst gern bei der Studienfachberatung nachfragen.

Seminar

  • 1. Wie wähle ich mein Seminar?

    Schau im besten in den Modulkatalog bei den „Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten“/“Erläuterungen zum Modulkatalog“/“Allgemeine Regelungen“. Dort findest du eine Liste mit Seminaren, die für dich zur Verfügung stehen. Im M.Sc. BWL erfolgt die Auswahl in Abhängigkeit des Schwerpunktes. Hier die Direktlinks zu den Masterstudiengängen:

  • 2. Wie und wann melde ich mich für Seminare an?

    Die Anmeldung für Seminare erfolgt zentral und online über diese WebseiteExterner Link i.d.R. Ende Januar für das darauffolgende Sommer- und Wintersemester in einem Zeitraum von ca. 7 Tagen. Eine Seminaranmeldung in Friedolin ist also nicht möglich. Weitere Informationen findest du u.a. auch in den Folien zu den Studieneinführungstagen unter „Allgemeine Informationen zur Studienorganisation“.

  • 3. Wann werde ich über meinen Seminarplatz informiert?

    Du erhältst auf jeden Fall ein Feedback noch vor Ende der Vorlesungszeit. Wenn du Fragen zur Seminarplatzvergabe hast, kannst du dich direkt an Frau Grit PresslerExterner Link oder Herrn Dr. Rico WalterExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science wenden.

  • 4. Ich habe Probleme bei der Seminarplatzbeantragung. An wen kann ich mich wenden?

    Wende dich am besten direkt an Frau Grit PresslerExterner Link oder Herrn Dr. Rico WalterExterner Link vom Lehrstuhl für Management Science.

  • 5. Kann ich meinen Seminarplatz tauschen?

    Ja, das ist möglich und am besten realisierbar, wenn du ein*e Tauschpartner*in hast. Beachte, dass beide Lehrstühle einem Tausch zustimmen müssen.

  • 6. Kann ich das Seminar im gleichen Semester belegen wie die Masterarbeit?

    Ja, das ist möglich.

  • 7. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Seminararbeit, wer kann mir helfen?

    Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Seminararbeit startest.

Masterarbeit

  • 1. Muss die Masterarbeit im 4. Semester absolviert werden?

    Nein, die Anmeldung zur Masterarbeit kann gemäß der Prüfungsordnung §11 Abs. 1 frühestens im 3. Fachsemester sein, wenn mind. 60 LP vorliegen. Beachte, dass unser Prüfungsamt gemäß der Prüfungsordnung § 12 Abs. 4 gegen Ende des 6. Fachsemesters schaut, ob die Anmeldung der Abschlussarbeit vorliegt, ansonsten droht eine „Fristfünf“.

  • 2. Muss die Masterarbeit die letzte Prüfungsleistung sein?

    Nein, die Arbeit kann sogar schon im 3. Fachsemester (wenn mind. 60 LP vorliegen) angemeldet werden.

  • 3. Wie bewerbe ich mich?

    Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt im ersten Schritt zentral auf unserer FakultätswebseiteExterner Link Ende Januar (i.d.R. 7 Tage) für Masterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden und Mitte/Ende Juni (i.d.R. 7 Tage) für Masterarbeiten, die im Wintersemester geschrieben werden. Im 2. Schritt erfolgt eine Anmeldung im Prüfungsamt mit einem Anmeldeformular („Anmeldung Masterarbeit“), dann beginnt die Bearbeitungsphase (4 Monate).

  • 4. Wann startet die Bearbeitungszeit?

    Ab der Anmeldung im Prüfungsamt durch das Anmeldeformular („Anmeldung Masterarbeit“).

  • 5. Wann erfahre ich, welcher Lehrstuhl meine Masterarbeit betreuen wird?

    Die Rückmeldung kann bis zu 4 Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

  • 6. Wo finde ich Themen?

    Häufig findest du Themenvorschläge auf den Webseiten der Lehrstühle, du kannst aber auch mit eigenen Vorschlägen auf die Lehrstühle zugehen. Hin und wieder gibt es auch Themenausschreibungen auf dem Job- und Praktikumsportal des Alumni Jenenses e.V.Externer Link

  • 7. Wie und wo gebe ich die Arbeit ab?

    Die Arbeit muss gemäß der Prüfungsordnung § 10 fristgerecht im Prüfungsamt in 3 gebundenen Exemplaren (keine Ringbindung; Klebebindung ist in Ordnung) und und in elektronischer Form im Prüfungsamt der Fakultät abgegeben werden. Frage deine*n Betreuer*in, in welcher Form die digitale Version gewünscht wird (CD oder PDF per Email.)

    Führen Sie bei Einwurf in den Fristenkasten bitte folgende Adresse auf:

    Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
    Prüfungsamt Carl-Zeiß-Straße 3
    07743 Jena
    Raum: 4.92

  • 8. Kann die Bearbeitungszeit verlängert werden?

    Ja, gemäß der Prüfungsordnung § 10 Abs. 4, Satz 3 kann die Frist von 4 Monaten auf begründeten Antrag in Ausnahmefällen um einen Monat verlängert werden. Das Prüfungsamt kann dich hierzu beraten.

  • 9. Kann ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben?

    Ja, sofern du eine*n Betreuer*in an der Fakultät findest, der dem ganzen zustimmt (dich auf Distanz betreut). Beachte, dass die Prüfungsordnung §10 Abs. 2 von einem oder einer durch den Prüfungsausschuss bestellte*n Prüfer*in ausgeht, d.h. du musst auf jeden Fall eine*n Betreuer*in an der Fakultät finden. Es gibt u.a. das PROMOS-Programm, dass Abschlussarbeiten im Ausland fördert.

  • 10. Kann ich meine Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben.

    Unsere Prüfungsordnung verbietet dies nicht. Du musst aber eine*n Betreuer*in an der Fakultät finden, der dem Thema zustimmt. Achte darauf, dass wenn du eine Abschlussarbeit in einem Unternehmen anfertigst, dein*e Arbeitgeber*in kein*e bestellte*r Prüfer*in im Sinne der Prüfungsordnung §10 Abs. 2 ist, d.h. die Bewertung erfolgt durch den oder die Betreuer*in der Fakultät.

  • 11. Muss die Abschlussarbeit im Schwerpunkt angefertigt werden?

    Im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre ist die Masterarbeit gemäß des § 6 Abs. 4 der Studienordnung im gewählten Studienschwerpunkt anzufertigen. Dies heißt nicht, dass die Arbeit unbedingt an einem der beteiligten Lehrstühle des Schwerpunktes geschrieben werden muss, sondern, dass das Thema zum Schwerpunkt passen muss.

    Im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure und Naturwissenschaftler wird die Studienordnung § 6 Abs. 5 noch angepasst (Stand der Ordnung: 02.04.2019). Die Abschlussarbeit sollte dort geschrieben werden, wo entsprechende Module im Spezialisierungsbereich belegt wurden (im besten Fall auch das Seminar).

    Im M.Sc. Wirtschaftsinformatik gibt die Studienordnung §6 Abs. 6 vor, dass die Abschlussarbeit im Bereich der Wirtschaftsinformatik anzufertigen ist. Geeignete Lehrstühle wäre also Wirtschaftsinformatik, Operations Management und Management Science.

  • 12. Wie oft kann ich die Masterarbeit wiederholen?

    Gemäß der Prüfungsordnung §10 Abs. 11 können Abschlussarbeiten nur einmal wiederholt werden.

  • 13. Muss ich bei der Abgabe der Masterarbeit immatrikuliert sein?

    Nein, lediglich bei der Anmeldung.

  • 14. Ich benötige sprachliche Hilfestellung beim Verfassen der Abschlussarbeit, wer kann mir helfen?

    Das Schreibzentrum der FSU kann dir ggf. weiterhelfen. Beachte, dass die Mitarbeitenden nicht das Schreiben für dich übernehmen, du kannst dort aber Tipps erhalten. Plane dazu am besten etwas mehr Zeit ein, also nicht erst kurz bevor du mit dem Schreiben der Abschlussarbeit startest.

Durchschnittsnotenberechnung

  • 1. Welche Leistungen fließen in die Berechnung mit ein?

    Eine tabellarische Übersicht findest du in den Folien der Studieneinführungstage unter „Allgemeine Informationen zur Studienorganisation“. Hier ein Beispiel vom M.Sc. Betriebswirtschaftslehre:

    Durchschnittsnotenberechnung Master BWL
    Durchschnittsnotenberechnung Master BWL
    Foto: Dr. Katja Zeidler
  • 2. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium in der Regelstudienzeit schaffe?

    Eine Übersicht findest du in den Folien der Studieneinführungstage unter „Allgemeine Informationen zur Studienorganisation“. Gemäß der Prüfungsordnung § 13 Abs. 5 werden bei einer Beendigung des Studiums in der Regelstudienzeit nur noch 78 LP aus Modulprüfungen für die Durchschnittsnotenberechnung herangezogen, statt 84 LP.

  • 3. Wie viele Punkte werden gestrichen, wenn ich mein Studium ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiere?

    Eine Übersicht findest du in den Folien der Studieneinführungstage unter „Allgemeine Informationen zur Studienorganisation“. Gemäß der Prüfungsordnung § 13 Abs. 4 werden bei einer Beendigung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus 84 LP aus Modulprüfungen für die Durchschnittsnotenberechnung.

Sonstige Fragen

  • 1. Kann ich eine Fremdsprache (weiter-)studieren?

    Ja, das ist möglich. Ggf. ist sogar eine Anerkennung als Interdisziplinäre Grundlagen im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik möglich (Achtung: Minimumniveau A2 gemäß des GER!). Die konkreten Vorgaben findest du im Modulkatalog bei den „Regelungen zu Grundlagen und Schwerpunkten“/“Erläuterungen zum Modulkatalog“. Hier die Direktlinks bei den Studienangeboten, die „Interdisziplinäre Grundlagen“ enthalten:

    Falls keine Anerkennung möglich ist, erkundige dich beim Prüfungsamt, ob die Sprache als Zusatzleistung (Achtung: zählt dann nicht zu den 120 LP!) auf dem Zeugnis gelistet werden kann.

  • 2. Kann ich in Teilzeit studieren?

    Ja, all unsere Masterproramme sind teilzeitfähig. Mehr Informationen zum Teilzeitstudium findest du hier.

  • 3. Wo finde ich Informationen zum Auslandsstudium?

    Auf der Webseite unseres DIOs („Departmental International Office“). Hier gibt es umfangreiche Informationen zu unseren Partnerhochschulen, zur Bewerbung, zur Anerkennung usw. Das DIO verfügt ebenfalls über eine FAQ-SeiteExterner Link.

  • 4. Wo finde ich Informationen zum DigiLab?

    Alle Informationen zum DigiLab, z.B. zum Zertifikat, zu DigiLab-Veranstaltungen, zum Ansprechpartner, findest du hier.

  • 5. Wer kann mir eine Studienbescheinigung ausstellen?

    Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.

  • 6. Gibt es eine Bescheinigung über Fachsemesterzählung / Verlängerung der Studienzeit?

    Diese Informationen sollte durch die Studien-/Immatrikulationsbescheinigung abgedeckt sein. Du kannst dir Studien-/Immatrikulationsbescheinigung über Friedolin herunterladen. Ansonsten hilft dir auch das Studierenden-Service-Zentrum, kurz SSZ, bei entsprechenden Anfragen weiter.

  • 7. Wo finde ich Informationen zur (Unfall-)Versicherung?

    Einen Überblick erhältst du auf der Webseite des Studierendenwerk ThüringenExterner Link.

  • 8. Ich bin neben der Kinderbetreuung berufstätig und studiere. Wie kann ich alles schaffen?

    Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung mit deinem Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Neben der fachspezifischen Abstimmung deiner Studienorganisation, bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:

    Das Studierenden-Service-ZentrumExterner Link bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.

  • 9. Ich bin schwanger und benötige Beratung, wer kann mir helfen?

    Wenn du wissen möchtest, wie du Kinderbetreuung und Studium vereinbaren kannst, nimm am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf.

    Frau Grit PresslerExterner Link, die Mutterschutzbeauftragte der Fakultät, kann dich zum Thema Mutterschutz beraten.

    Das Studierenden-Service-ZentrumExterner Link bietet ebenfalls Beratung in dieser Hinsicht an. Hier kannst du dich u.a. auch nach Beurlaubungsmöglichkeiten aufgrund von Elternzeit erkundigen.

    Darüber hinaus bietet die FSU verschiedenste Informationen / Angebote für „Studieren mit Kind“ an. Einige findest du hier:

  • 10. Ich habe panische Prüfungsangst. Wer kann mir helfen?

    Das Studierendenwerk Thüringen bietet eine psychosoziale BeratungExterner Link an, die du nutzen kannst.

  • 11. Ich möchte mein Studium unterbrechen. Welche Möglichkeiten gibt es?

    Das kommt auf die Gründe an. Wenn du dein Studium aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Gremienarbeit, Praktikum, Auslandsstudium oder Krankheit unterbrechen möchtest, kannst du einen Urlaubssemester beantragen. Informationen zur Beurlaubung gibt es hier.

    Wenn die Gründe nicht für eine Beurlaubung reichen, besteht die Möglichkeit, dass du dich exmatrikulierst und dein Studium ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmst. Informationen zur Exmatrikulation findest du hier.

    Nimm am besten vorher Kontakt mit der Studienfachberatung auf, um deine Situation zu besprechen.

  • 12. Ich möchte die Hochschule wechseln. Was sollte ich beachten?

    Schade, dass du uns verlassen möchtest. Wir wünschen dir alles Gute für deine Zukunft. Hier noch ein paar Tipps:

    Erkundige dich bei der Hochschule, wo du gern studieren möchtest, über Zulassungsvoraussetzungen, ob ggf. Leistungen aus deinem vorherigen Studium anerkannt werden können und welche Dokumente für die Prüfung wichtig sind. Wir empfehlen dir, dass du dir zur Sicherheit folgende Daten speicherst (sicherlich wird die andere Hochschule einige dieser Daten benötigen):

    • aktuellen Leistungsausdruck (am besten vom Prüfungsamt unterschrieben)
    • Modulkatalog
    • Studien- und Prüfungsordnung

    Wenn du für die Anerkennungen umfangreichere Modulbeschreibungen als im Modulkatalog angegeben benötigst, nimm Kontakt mit der Studienfachberatung auf. Vergiss beim Wechsel nicht einen Antrag zur Exmatrikulation zu stellen.

  • 13. Wie kann ich mich exmatrikulieren?

    Stell dazu einen Antrag und hole dir die Unterschriften auf dem Antrag von den entsprechenden Stellen (Prüfungsamt, ThulB, Thoska Büro) ein. Der Antrag muss dann an das Studierenden-Service-Zentrum übermittelt werden. Informationen zur Exmatrikulation sowie den Antrag findest du hier.

  • 14. Werde ich automatisch nach Studienabschluss exmatrikuliert?

    Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag. Wenn du deine maximale Fachsemesteranzahl gemäß der Prüfungsordnung §12 Abs. 2 noch nicht überschritten hast, kannst du dich noch für das Folgesemester zurückmelden, wenn du bspw. für die Jobsuche noch eingeschrieben sein möchtest. Dies geht bis maximal einem Fachsemester.

    Wenn deine maximale Fachsemesteranzahl erreicht ist, wirst du aufgefordert dich zu exmatrikulieren.

    Wenn dein Studium beendet ist und du nicht mehr eingeschrieben bleiben möchtest, solltest du dich auf jeden Fall durch eine Exmatrikulation zurückmelden.

    Informationen zur Exmatrikulation sowie den Antrag findest du hier.

Ansprechpartner:

Katja Zeidler, Dr.
Studienfachberatung
vCard
Studienberatung und Praktikantenamt
Katja Zeidler
Foto: Annika Heßmer
Raum 4.97
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link