Hier findest du häufig gestellte Fragen und die dazu passenden Antworten zu Prüfungsangelegenheiten für Bachelor- und Masterstudierende.
Du findest nicht das, was du suchst oder möchtest dich gerne persönlich beraten lassen? Schreib einfach eine Nachricht an das Prüfungsamt oder die Studienfachberatung oder ruf in einem der Büros an. Die Kontaktinformationen findest du ebenfalls auf dieser Seite ganz unten.
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Beachte, dass es separate Informations- und FAQ-Seiten für den M.Sc. EconomicsExterner Link gibt!
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1. Was sind Pflichtmodule? Was ist der Unterschied zu Pflichtklausuren?
Im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften sind die meisten Basismodule Pflichtmodule. In einigen Fällen kann es sich bei Basismodulen auch um Wahlpflichtmodule handeln. Es kommt also teilweise auf dein Studienprofil und ggf. deinen Schwerpunkt an. Aufschluss darüber gibt dir einerseits die Studienordnung und andererseits der Modulkatalog. Vertiefungsmodule, die im Rahmen eines bestimmten Schwerpunktes eingebracht werden müssen, wären dann auch Pflichtmodule. Hinweise dazu erhältst du u.a. in der Informationsveranstaltung zum Studienablauf ab dem 3./4. Fachsemester sowie im Modulkatalog unter den Allgemeinen Regelungen deines Studienprofils.
Pflichtklausuren werden im Musterstudienplan durch "1" und "2" gekennzeichnet. Eine Prüfungsanmeldung zu diesen Modulen muss im entsprechend ausgewiesenen Semester erfolgen. Informationen zu den Pflichtklausuren findest du in der Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten (dort werden sie nach Studienprofil gelistet) sowie in der Prüfungsordnung §12 Abs. 3.
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2. Wie und wann melde ich mich für Prüfungen an und ab?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin im vorgegebenen Zeitraum von 10 Wochen (unsere Prüfungsordnung § 9 Abs. 2 wird dahingehend noch überarbeitet) mit dem Start der Vorlesungszeit. Schau am besten in Friedolin unter Termine (Navigation links) / Allgemeine Termine für Studierende (Mitte) / Elektronische Prüfungsanmeldung, dann wird dir der Zeitraum für die Anmeldung angezeigt. In diesen 10 Wochen kannst du dich auch wieder selbständig von den Prüfungen abmelden.
Bei technischen Problemen oder wenn du den Zeitraum für die An-/Abmeldung verpasst hast, wende dich schnellstmöglich an unser Prüfungsamt. Vergiss nicht, deinen Namen und deine Matrikelnummer mit anzugeben. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
Beachte, dass eine Anmeldung zu den Pflichtklausuren sein muss. Solltest du das vergessen, wirst du vom Prüfungsamt zwangsangemeldet. Schau am besten hin und wieder in deine Prüfungsanmeldungen, ob alles ordnungsgemäß eingetragen ist.
Eine Übersicht über den Prozess findest du in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten.
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3. Ich bin krank. Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Wenn du krank bist, reiche ein ärztliches Attestpdf, 104 kb umgehend beim Prüfungsamt ein. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
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4. Ich habe während der Prüfung gemerkt, dass ich mich krank fühle. Was soll ich tun?
Wenn du dich während der Prüfung plötzlich nicht mehr in der Lage siehst diese zu beenden, gib der Aufsichtskraft Bescheid, informiere das Prüfungsamt und begib dich zum Arzt bzw.zur Ärztin, der bzw. die den Krankheitsfall bestätigt. Den Krankenschein reichst du dann schnellst möglich beim Prüfungsamt ein (siehe auch Frage 3). Wichtig ist, dass du die Situation nicht aussitzt, auf das Klausurergebnis wartest und hinterher einen Antrag beim Prüfungsausschuss einreichst mit der Bitte um Annullierung des Versuchs. Solche Anträge wurden stets abgelehnt.
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5. Ich habe Probleme beim An-/Abmelden von Prüfungen, wer kann mir helfen?
Unser Prüfungsamt. Nimm also umgehend Kontakt auf. Vergiss nicht deinen Namen und deine Matrikelnummer mit anzugeben. Dazu kannst du auch gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
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6. Kann ich mich für Pflichtklausuren abmelden?
Nein, eine Abmeldung ist nicht möglich. Sollte der erste Versuch nicht bestanden sein oder aufgrund von Krankheit nicht angetreten worden sein, würdest du zur Wiederholung zwangsangemeldet. Die Wiederholungsklausuren finden zu Beginn des Folgesemesters statt.
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7. Kann ich für eine Prüfung nicht zugelassen werden?
Prinzipiell wäre das möglich, wenn du eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt. Bei den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen gibt es jedoch keine Zulassungsvoraussetzungen, die vom System her geprüft werden. Dies kann beim B.A. Wirtschaft und Sprachen bei den Sprachmodulen bzw. beim Studienprofil der Wirtschaftspädagogik bei Modulen der nichtwirtschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfächer sowie bei Modulen der Fakultät für Mathematik und Informatik anders sein. Informationen dazu findest du in den Modulbeschreibungen. Sollte dir die Zulassung verwehrt werden, erhältst du jedoch spätestens 14 Tage vor der Prüfung (nach der Studienordnung § 9 Abs. 4) Bescheid darüber.
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8. Wie melde ich mich für Wiederholungsprüfungen an und ab?
Wenn du den ersten Versuch zu einem Basismodul nicht bestanden hast oder aufgrund von Krankheit nicht antreten konntest, wirst du von unserem Prüfungsamt zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Diese finden zu Beginn des Folgesemesters statt. Wenn du dann nicht an der Wiederholung teilnehmen möchtest, gibt dem Prüfungsamt Bescheid (vergiss nicht Name und Matrikelnummer anzugeben), sodass du wieder abgemeldet wirst. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen. Achtung: Eine Abmeldung von Pflichtklausuren ist nicht möglich!
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9. Muss ich an Wiederholungsprüfungen teilnehmen?
Wenn es sich um eine Pflichtklausur handelt, ja, ansonsten besteht die Option den 2. Versuch wieder zum regulären Prüfungsangebot wahrzunehmen. Wir empfehlen eine zeitnahe Wiederholung.
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10. Ich bin durch eine Prüfung durchgefallen, wann muss ich wiederholen?
Am besten wiederholst du zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bei Basismodulen erfolgt ein Wiederholungsangebot stets zu Beginn des Folgesemesters. Den Versuch musst du wahrnehmen, wenn es sich um Pflichtklausuren handelt, ansonsten besteht die Option den 2. Versuch wieder zum regulären Prüfungsangebot wahrzunehmen,
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11. Muss ich ein Wahlpflichtmodul wiederholen, wenn ich es beim ersten Mal nicht bestanden habe?
Nein, musst du nicht. Du kannst auch ein anderes Wahlpflichtmodul wählen.
Wenn du im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben bist und aufgrund deines Studienprofils einen Schwerpunkt wählen musst, der ein bestimmtes Vertiefungsmodul (Wahlpflichtmodul) vorgibt, überleg, ob du in den 2. Versuch gehen willst oder ggf. deinen Schwerpunkt / dein Studienprofil ändern möchtest. Wird der 2. Versuch nicht bestanden, erscheint zunächst ein "EN" (endgültig nicht bestanden) in Friedolin. Unser Prüfungsamt kann das "EN" entfernen, sodass dein Account wieder freigeschalten ist. Nun stehst du wieder vor der Entscheidung, ob du in den 3. Versuch gehen willst oder ggf. deinen Schwerpunkt / dein Studienprofil änderst. Gehe nur in den 3. Versuch, wenn du dir absolut sicher bist, dass du diesen bestehen wirst, denn wird der 3. Versuch nicht bestanden, ist das Modul dann wirklich endgültig nicht bestanden und du kannst hier ggf. nicht mehr weiterstudieren. In einem solchen Fall, nimm umgehend Kontakt mit der Studienfachberatung auf (am besten vor Antritt des 3. Versuchs).
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12. Wie oft kann ich ein Modul wiederholen?
Unsere Prüfungsordnung § 14 Abs. 1 ermöglicht dir auf jeden Fall einen 2. Versuch. Im 2. Absatz ist zusätzlich dazu noch geregelt, dass du in bis zu 3 Fällen auch einen 3. Versuch antreten kannst, ohne dass du dies beim Prüfungsausschuss beantragen musst. Erst ab dem 4. Fall musst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss einreichen, der dann deine Gründe prüft, sowie ob noch ein ordnungsgemäßer Studienablauf möglich ist (ob du das Studium noch zu den in der Prüfungsordnung genannten Fristen schaffen kannst). Wird dir dann im 4. Fall der 3. Versuch verwehrt, kannst du nicht mehr weiterstudieren. Nimm dann (am besten vorher schon) Kontakt mit der Studienfachberatung auf.
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13. Wie oft kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Gemäß der Prüfungsordnung §10 Abs. 11 können Abschlussarbeiten nur einmal wiederholt werden.
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14. Wann finden Prüfungen statt?
Die Prüfungstermine findest du mit dem Vorlesungsbeginn in Friedolin hinterlegt bzw. auch auf unserer Webseite unter Studierende\Prüfungen. I.d.R. knüpft die Prüfungsperiode direkt an die Vorlesungsperiode an, plane also ca. 4 Wochen Prüfungszeit nach der Vorlesungszeit ein.
Die Termine für die Wiederholungsprüfungen findest du ebenfalls auf der Fakultätswebseite unter Studierende\Prüfungen\Wiederholungsprüfungen.
In unserem Studiengang Wirtschaft und Sprachen können insbesondere in den Sprachen Prüfungen auch bereits in den letzten Wochen der Vorlesungszeit stattfinden. Wenn du Fragen zu Terminen oder Abläufen deiner Prüfungen hast, wende dich jederzeit an deinen jeweiligen Dozenten, deine jeweilige Dozentin.
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15. Wo finde ich den Klausurenplan?
Auf der Webseite der Fakultät unter Studierende\Prüfungen.
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16. Wann und wo finde ich die Klausurergebnisse?
In Friedolin kannst du einsehen, ob du bestanden hast. Zusätzlich dazu veröffentlicht unser Prüfungsamt auch NotenstatistikenExterner Link. Gemäß unserer Prüfungsordnung §12 Abs. 1 sollten die Ergebnisse 4 Wochen nach dem letzten Prüfungstermin vorliegen.
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17. Ich habe eine schlechte Note erhalten, kann ich die Prüfung wiederholen?
Nein, gemäß der Studienordnung §14 Abs. 5 kann eine bestandene Prüfungsleistung nicht wiederholt oder ersetzt werden.
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18. Wo finde ich Informationen zur Notenstatistik?
Auf unserer Homepage unter Studierende \ Notenverteilungen.
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19. Wie kann ich meine Prüfung einsehen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Klausreinsichten findest du entsprechende Informationen. Ansonsten können dir auch die entsprechenden Lehrstühle die Informationen geben.
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20. Wo finde ich Sitzpläne für Prüfungen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Prüfungen findest du entsprechende Informationen.
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21. Welche Fristen muss ich beachten (Prüfungsanmeldung, Länge des Studiums)?
Dazu zählen u.a. die Anmeldefristen zu den Prüfungen, die in der Prüfungsordnung § 9 Abs. 2 geregelt sind (Achtung: die Änderung auf 10 Wochen erfolgt noch) sowie die Fristen, die in § 12 Abs. 2 geregelt sind.
Im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften wird bspw. in Abs. 4 geregelt, dass ein Studium bis zum maximal 9. Fachsemester möglich ist. Unser Prüfungsamt kontrolliert zum Ende des 8. Fachsemesters, ob die Bachelorarbeit angemeldet wurde. Falls dies nicht der Fall ist, wird eine "Fristfünf" vergeben. Satz 2 des Absatz 4 wurde bisher nicht umgesetzt.
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22. Welche Module kann ich austauschen/ersetzen und wie funktioniert der Austausch/Ersatz?
Im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften besteht gemäß der Prüfungsordnung § 14 Abs. 3 die Möglichkeit maximal 2 Basismodule durch Vertiefungsmodule zu tauschen. Die Regelungen und Ausführungen dazu sind in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten zu finden.
Hinweis: Basismodule, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen, können ersetzt werden, auch wenn eine Teilprüfung bestanden wurde.
Achtung: Im B.A. Wirtschaft und Sprachen ist es gemäß der Prüfungsordnung nicht möglich, Basismodule durch Vertiefungsmodule zu tauschen/ersetzen.
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23. Kann ich BA.IWK.P1B Grundlagen der IWK für den Austausch/Ersatz nutzen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Regelungen und Ausführungen zum Austausch/Ersatz sind in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten zu finden.
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24. Soll ich lieber in den 3. Versuch gehen oder austauschen/ersetzen?
Wir empfehlen, wenn möglich einen Austausch/Ersatz vorzuziehen, denn wenn der 3. Versuch misslingt, ist das Modul endgültig nicht bestanden und du kannst ggf. nicht mehr weiterstudieren.
Achtung: Im B.A. Wirtschaft und Sprachen ist es gemäß der Prüfungsordnung nicht möglich Basismodule durch Vertiefungsmodule zu tauschen/ersetzen.
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25. Wann gilt eine Prüfung als endgültig nicht bestanden?
Wenn du dreimal durchgefallen bist bzw. wenn dir der Prüfungsausschuss einen dritten Versuch verwehrt.
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26. Kann ich mein Studienprofil / meinen Schwerpunkt / meinen Studiengang noch wechseln, wenn ein Modul endgültig nicht bestanden wurde?
Das kommt darauf an, ob das Modul auch für das andere Studienprofil/den anderen Studiengang relevant ist (im Modulkatalog gelistet ist). Kläre dies am besten vor Antritt des 3. Versuches mit der Studienfachberatung. I.d.R. ist ein Wechsel dann nicht mehr möglich, wenn das Modul im Modulkatalog des anderen Studiengangs existiert. Ein Wechsel des Schwerpunktes ist also nicht möglich. Sprich aber am besten noch einmal mit der Studienfachberatung darüber.
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27. Wie stelle ich einen (Härte-/Austausch-)Antrag an den Prüfungsausschuss?
Formulierungsvorschläge gibt es in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten. Die Anträge sind formlos, d.h. es gibt keine konkreten Vorgaben.
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28. Wo reiche ich Anträge an den Prüfungsausschuss ein?
Beim Prüfungsamt der Fakultät via E-Mail möglich oder über den Service DeskExterner Link der Fakultät.
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29. Ich möchte einen Nachteilsausgleich beantragen, wie mache ich das?
Nimm dazu Kontakt mit unserem Prüfungsamt auf und schildere dein Anliegen. Nutze das vorgesehene Formularpdf, 280 kb und füge am besten gleich ärztliche Atteste bei.
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30. Wie lange kann ich maximal studieren?
Gemäß der Prüfungsordnung § 12 Abs. 4 ist das Studium bis zum maximal 9. Fachsemester möglich ist.
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1. Wie melde ich mich für Prüfungen an und ab?
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin im vorgegebenen Zeitraum von 10 Wochen (unsere Prüfungsordnung § 9 Abs. 2 wird dahingehend noch überarbeitet) mit dem Start der Vorlesungszeit. Schau am besten in Friedolin unter Termine (Navigation links) / Allgemeine Termine für Studierende (Mitte) / Elektronische Prüfungsanmeldung, dann wird dir der Zeitraum für die Anmeldung angezeigt. In diesen 10 Wochen kannst du dich auch selbständig wieder von den Prüfungen abmelden.
Bei technischen Problemen oder wenn du den Zeitraum für die An-/Abmeldung verpasst hast, wende dich schnellst möglich an unser Prüfungsamt. Vergiss nicht deinen Namen und deine Matrikelnummer anzugeben.
Schau am besten hin und wieder in deine Prüfungsanmeldungen, ob alles ordnungsgemäß eingetragen ist.
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2. Ich bin krank. Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Wenn du krank bist, reiche ein ärztliches Attestpdf, 104 kb umgehend beim Prüfungsamt ein. Dazu kannst du gern ein Ticket über den Service DeskExterner Link der Fakultät erstellen.
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3. Gibt es Wiederholungsprüfungen? Wie kann ich mich anmelden?
Sollte es Wiederholungsprüfungen geben, müsste die Anmeldung über das Prüfungsamt erfolgen. I.d.R. gibt es eine Wiederholungsprüfung für das Modul "Statistische Inferenz", welches ein Pflichtmodul im M.Sc. Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik ist. Ansonsten gibt es Wiederholungsprüfungen für Modulangebote, die nicht im jährlichen Rhythmus angeboten werden.
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4. Wie oft kann ich ein Modul wiederholen?
Unsere Prüfungsordnung § 14 Abs. 1 ermöglicht dir auf jeden Fall einen 2. Versuch. Im 2. Absatz ist zusätzlich dazu noch geregelt, dass du in bestimmten Fällen auch einen 3. Versuch antreten kannst, wenn du einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellst und dieser genehmigt wird.
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5. Wie oft kann ich die Masterarbeit wiederholen?
Gemäß der Prüfungsordnung § 10 Abs. 11 können Abschlussarbeiten nur einmal wiederholt werden.
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6. Wann finden Prüfungen statt?
Die Prüfungstermine findest du mit dem Vorlesungsbeginn in Friedolin hinterlegt bzw. auch auf unserer Webseite unter Studierende\Prüfungen. I.d.R. knüpft die Prüfungsperiode direkt an die Vorlesungsperiode an, plane also ca. 4 Wochen Prüfungszeit nach der Vorlesungszeit ein.
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7. Wann und wo finde ich die Klausurergebnisse?
In Friedolin kannst du einsehen, ob du bestanden hast. Zusätzlich dazu veröffentlicht unser Prüfungsamt auch Notenstatistiken zu den Bachelormastermodulen. Gemäß unserer Prüfungsordnung § 12 Abs. 1 sollten die Ergebnisse 4 Wochen nach dem letzten Prüfungstermin vorliegen.
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8. Ich habe eine schlechte Note erhalten, kann ich die Prüfung wiederholen?
Nein, gemäß der Studienordnung § 14 Abs. 5 kann eine bestandene Prüfungsleistung nicht wiederholt oder ersetzt werden.
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9. Wo finde ich Informationen zur Notenstatistik?
Auf unserer Homepage unter Studierende \ Notenverteilungen.
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10. Wie kann ich meine Prüfung einsehen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Klausreinsichten findest du entsprechende Informationen. Ansonsten können dir auch die entsprechenden Lehrstühle die Informationen geben.
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11. Wo finde ich Sitzpläne für Prüfungen?
Auf unserer Webseite unter Studierende \ Prüfungen findest du entsprechende Informationen.
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12. Welche Fristen muss ich beachten (Prüfungsanmeldung, Länge des Studiums)?
Dazu zählen u.a. die Anmeldefristen zu den Prüfungen, die in der Prüfungsordnung § 9 Abs. 2 geregelt sind (Achtung: die Änderung auf 10 Wochen erfolgt noch) sowie die Fristen, die in § 12 Abs. 2 geregelt sind.
In den Masterstudiengängen wird bspw. in Abs. 2 geregelt, dass ein Studium bis zum maximal 7. Fachsemester möglich ist (Achtung: die Änderung auf 7 Fachsemester gemäß des Thüringer Hochschulgesetzes erfolgt noch). Unser Prüfungsamt kontrolliert dann zum Ende des 6. Fachsemesters, ob die Masterarbeit angemeldet wurde. Falls dies nicht der Fall ist, wird eine "Fristfünf" vergeben. Satz 2 des Absatz 2 wurde bisher nicht umgesetzt.
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13. Wann gilt eine Prüfung als endgültig nicht bestanden?
Wenn du dreimal durchgefallen bist bzw. wenn dir der Prüfungsausschuss einen dritten Versuch verwehrt.
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14. Kann ich meinen Schwerpunkt / meinen Studiengang noch wechseln, wenn ein Modul endgültig nicht bestanden wurde?
Wenn das Modul endgültig nicht bestanden wurde, kannst du nicht mehr im gleichen Studiengang bleiben, d.h. ein Schwerpunktwechsel ist dann nicht mehr möglich. Schau zusammen mit der Studienfachberatung, ob du in einen anderen Studiengang wechseln kannst. I.d.R. ist ein Wechsel dann nicht mehr möglich, wenn das Modul im Modulkatalog des anderen Studiengangs existiert.
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15. Wie stelle ich einen Härteantrag an den Prüfungsausschuss?
Formulierungsvorschläge gibt es in den Folien zur Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten vom B.Sc. Wirtschaftswissenschaften, die du zur Orientierung nutzen kannst. Die Anträge sind formlos, d.h. es gibt keine konkreten Vorgaben.
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16. Wo reiche ich Anträge an den Prüfungsausschuss ein?
Beim Prüfungsamt der Fakultät via E-Mail möglich oder über den Service DeskExterner Link der Fakultät.
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17. Ich möchte einen Nachteilsausgleich beantragen, wie mache ich das?
Nimm dazu Kontakt mit unserem Prüfungsamt auf und schildere dein Anliegen. Nutze das vorgesehene Formularpdf, 280 kb und füge am besten gleich ärztliche Atteste bei.
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18. Wie lange kann ich maximal studieren?
Gemäß des Thüringer Hochschulgesetztes ist ein Studium bis zum 7. Fachsemester möglich. Unsere Prüfungsordnung § 12 Abs. 2 wird noch dahingehend aktualisiert.
Raum 4.92 und 4.91
Carl-Zeiss-Straße 3
07743 Jena
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Montag: Geschlossen
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Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
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