Meldung vom: | Verfasser/in: Kristina von Rhein
Bislang wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-B) als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit anerkannt. Dies ist vorerst auch weiterhin der Fall.
Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt in Zukunft die Papierform dieses Attests ganz. Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen. Hierüber werden wir zu gegebener Zeit ausführlich informieren.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der "krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit" und Feststellung der Prüfungsunfähigkeitpdf, 104 kb erstellt.
Um im Sinne der Chancengleichheit im Prüfungsrecht für alle Studierenden gleichberechtigt die Feststellung einer vorliegenden krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit zu ermöglichen, kann ab sofort alternativ zur AU-B das Formular "Ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit" verwendet werden, zunächst bis zum 31. Dezember auf nur freiwilliger Basis. Dies ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen. Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.