Zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen gelten die allgemeinen Regelungen des Departmental International OfficeExterner Link (DIO).
Diese Regelungen sehen vor, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt mit dem Lehrstuhlinhaber (Prof. Dr. Benjamin R. Auer) in Kontakt treten. Dieser prüft, ob Ihr Auslandsmodul für ein Modul des Lehrtstuhls angerechnet werden kann. Für eine erfolgreiche Anerkennnung muss das ausländische Modul sowohl vom Inhalt als auch vom Schwierigkeitsgrad mit einem Lehrstuhlmodul hinreichend vergleichbar sein (mind. 50 % Übereinstimmung). Um die Anerkennung prüfen zu können, werden detaillierte Kursunterlagen (z. B. Modulbeschreibung, Vorlesungsskript) benötigt.
Beachten Sie bitte, dass das DIO eine Datenbank führt, in der alle ausländischen Module erfasst sind, die in der Vergangenheit vom Lehrstuhl angerechnet wurden. Für diese Module ist keine Vorprüfung durch den Lehrstuhlinhaber erforderlich. Sie können bedenkenlos von Ihnen belegt werden.
Wurde vom Lehrstuhl bzw. über die Datenbank festgestellt, das ein Modul anrechenbar ist, können Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt beim DIO einen formalen Antrag zur Übernahme in Ihr Notentranskript stellen.