Zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen für Veranstaltungen des Lehrstuhls und Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte bereits vor (!) dem Auslandsaufenthalt an unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Sebastian Weber (sebastian.peter.weber@uni-jena.de)!
Hierbei gelten für Bachelor- und Masterstudierende abweichende Bedingungen:
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Anrechnung im Bachelorstudium
Im Bachelorstudium ist nur eine Anerkennung als Äquivalenzmodul möglich, d.h. es muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein im Ausland absolviertes Modul sich zum Großteil mit einem Eigenmodul der FSU überschneidet und demnach stattdessen angerechnet werden kann. Dazu benötigen wir Unterlagen, die diesen Nachweis erbringen können. Dazu gehören meistens:
- Kursbeschreibung der Auslandsuniversität (möglichst detailliert)
- Vorlesungs- und Übungsunterlagen zum Abgleich mit dem Eigenmodul
Im Bachelorstudium bieten sich die folgenden Möglichkeiten der Äquivalenzanerkennung:
Basismodul Buchführung - 3 ECTS
Basismodul Rechnungslegung und Controlling - 6 ECTS
Vertiefungsmodul Rechnungslegung - 6 ECTS
Bachelorseminar Rechnungslegung - 6 ECTS
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Modulbeschreibungen der o.g. Kurse finden Sie hier.
Die Anerkennungsregeln für Bachelorstudierende & Masterstudierende finden sie in detaillierter Form auf der Seite des DIO.
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Anrechnung im Masterstudium
Im Masterstudium ist zunächst eine Anerkennung als Äquivalenzmodul anzustreben, d.h. es muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein im Ausland absolviertes Modul sich zum Großteil mit einem Eigenmodul der FSU überschneidet und demnach stattdessen angerechnet werden kann. Dazu benötigen wir Unterlagen, die diesen Nachweis erbringen können. Dazu gehören meistens:
- Kursbeschreibung der Auslandsuniversität (möglichst detailliert)
- Vorlesungs- und Übungsunterlagen zum Abgleich mit dem Eigenmodul
Im Masterstudium bieten sich die folgenden Möglichkeiten der Äquivalenzanerkennung:
Konzernrechnungslegung - 6 ECTS
Analyse der Rechnungslegung und Bewertung - 6 ECTS
Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung nch IFRS - 6 ECTS
Rechnungslegung, Corporate Governance und Kapitalmarkt - 6 ECTS
Masterseminar Rechnungslegung - 6 ECTS
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Modulbeschreibungen der o.g. Kurse finden Sie hier.
Im Masterstudium ist zusätzlich zur o.g. Äquivalenzanerkennung noch eine Anrechnung als freies Modul im Schwerpunktbereich möglich (maximal in Höhe von 12 ECTS). Hierzu muss das im Ausland absolvierte Modul eine sinnvolle Ergänzung zum Lehrangebot der FSU darstellen, was zu begründen ist. Diese Anrechnung kommt jedoch nur dann in Frage, wenn eine Äquivalenzanerkennung nicht möglich ist.
Als letzte Anrechnungsmöglichkeit im Master bleibt die Anerkennung im Bereich der interdisziplinären Grundlagen (Umfang variiert je nach Studiengang). Hierbei können nur Inhalte berücksichtigt werden, die zwar nicht integraler Bestandteil des Studienfachs sind, aber einen fachlichen Bezug zu diesem herstellen und beispielsweise den allgemeinen Schlüsselqualifikationen dienen können. Die Anerkennungsregeln für Bachelorstudierende & Masterstudierende finden sie in detaillierter Form auf der Seite des DIO.
Nur wenn die Anrechnung im Vorlauf des Auslandsaufenthaltes hinreichend mit dem Lehrstuhl abgesprochen wird, kann eine Anrechnung der erbrachten Leistungen nach dem Aufenthalt garantiert werden.