-
Finance, Accounting and Taxation (FAcT)
Der Bereich Taxation innerhalb des Schwerpunktes vermittelt das Wissen über die institutionellen Voraussetzungen für die Besteuerung und die Ermittlung des Gewinns von Unternehmen. Die Besteuerung wird gemäß eines "All-Parties"-Ansatzes in die Unternehmenspolitik integriert; so lassen sich Wirkungszusammenhänge zwischen Besteuerung und unternehmerischen Entscheidungen erklären und auch für die Unternehmenspolitik einsetzen. Beispielsweise lässt sich die Steuerlast einzelner Finanzierungswege ermitteln, wenn die Besteuerung auf Unternehmensebene um die der Kapitalgeber ergänzt wird. Zudem entstehen Wechselwirkungen zwischen der Bilanzierung einzelner Vertragsgestaltungen wie Leasing oder Mitarbeiteraktienoptionen, den Steuerlasten sowie deren Wirkungen.
-
Finance, Accounting and Taxation (FAcT)
Der Bereich Taxation innerhalb des Schwerpunktes vermittelt das Wissen über die institutionellen Voraussetzungen für die Besteuerung und die Ermittlung des Gewinns von Unternehmen. Die Besteuerung wird gemäß eines "All-Parties"-Ansatzes in die Unternehmenspolitik integriert; so lassen sich Wirkungszusammenhänge zwischen Besteuerung und unternehmerischen Entscheidungen erklären und auch für die Unternehmenspolitik einsetzen. Beispielsweise lässt sich die Steuerlast einzelner Finanzierungswege ermitteln, wenn die Besteuerung auf Unternehmensebene um die der Kapitalgeber ergänzt wird. Zudem entstehen Wechselwirkungen zwischen der Bilanzierung einzelner Vertragsgestaltungen wie Leasing oder Mitarbeiteraktienoptionen, den Steuerlasten sowie deren Wirkungen.
-
Corporate Governance, Management & Corporate Control (CGMC)
Der Bereich Steuern/Wirtschaftsprüfung innerhalb des Schwerpunktes ordnet den Zusammenhang zwischen Besteuerung, Unternehmenspolitik und Unternehmensprüfung in das System der Corporate Governance ein. So kann die Möglichkeit zur Erzielung von Steuerersparnissen die Investitionspolitik einer Unternehmensleitung beeinflussen. Ob einzelne unternehmenspolitische Maßnahmen aber überhaupt zu einer Steuerersparnis führen, lässt sich ohne weitere Analyse nicht beantworten. Zudem bleibt unklar, in welchem Interesse steuerlich bedingte Gestaltungen durchgeführt werden: Sind solche Maßnahmen mit den Zielen der Eigentümer einer Unternehmung zu vereinbaren?