MW31.9 Seminar Digital Business

Modulcode: MW31.9

Dieses Modul wird jedes 2. Semester (ab Sommersemester) angeboten!

Inhalte 

Bearbeitung anspruchsvoller Fragestellungen zu wechselnden Themen aus dem Bereich der Digitalisierung; Aufarbeitung aktueller Forschungsliteratur sowie i.d.R. Umsetzung von (technischen) Problemlösungen und/oder Durchführung empirischer Studien in Kleingruppen.

Lern- und Qualifikationsziele

Nach erfolgreicher Teilnahme sind die Studierenden in der Lage,

  • themenbezogene wissenschaftliche Literatur zu recherchieren, einzugrenzen, zu verstehen und auszuwerten,
  • mäßig komplexe empirische Studien vorzubereiten, durchzuführen, die gewonnenen Daten auszuwerten und zu interpretieren,
  • die eigenen Erkenntnisse sinnvoll zu strukturieren, nach wissenschaftlichen Standards schriftlich in einer Hausarbeit darzustellen und in Form eines Vortrags zu präsentieren,
  • wissenschaftliche Fragestellungen kritisch zu diskutieren.

Prüfungsform

Hausarbeit (ca. 60%), Vortrag (ca. 30%), Diskussionsbeteiligung (ca. 10%); jede Teilleistung muss einzeln bestanden sein. Die Gesamtnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Einzelnoten. Aufgrund der wechselnden Seminar-Oberthemen müssen bereits bestandene Teilleistungen bei einer Wiederholung des Seminars wiederholt werden. Termine und die genaue Gewichtung der Teilleistungen werden vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

Empfohlen werden Kenntnisse der Wirtschaftsinformatik und des Marketing auf Bachelor-Niveau sowie Programmierkenntnisse in einer gängigen Sprache.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Das Lernziel der kritischen Diskussionsfähigkeit erfordert die Anwesenheit der Seminarteilnehmer/innen und deren aktive Teilnahme an der Diskussion. Die Zulassung zur Prüfung setzt daher eine regelmäßige Anwesenheit voraus. Bei Verhinderung durch Krankheit oder zeitliche Überschneidung mit anderen Pflichtterminen ist dies dem Modulverantwortlichen unverzüglich mitzuteilen und entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Bei Fehlen ohne entsprechenden Nachweis und bei – im Hinblick auf das Erreichen der Lernziele zu häufigem Fehlen kann die Zulassung zur Prüfung versagt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung bzw. der Prüfungsausschuss.

Unterrichtssprache

Deutsch oder Englisch (wird rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben)